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Lars Klingbeil
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Frage von Franz W. •

Frage an Lars Klingbeil von Franz W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Klingbeil!
Warum ist das Rentensteuerrecht so undurchsichtig und kompliziert? (genaueres auf Nachfrage)
Wieso werden schon geringste Renten und Niedrigsteinkommen so besteuert, dass diese Menschen knapp über der Armutsgrenze sind, nach Abzug der Steuern?
Wieso ist in der BRD ein mtl. Einkommen mit 1000,- € brutto noch steuerpflichtig, wo schon 1000,- € Netto schon nicht mehr "Hinten u. Vorne" reichen?
Wieso wird der Grundfreibetrag nicht steuerlich abgezogen, und vom Rest die tatsächliche Einkommenssteuer berechnet nach den gültigen Einkommenssteuer-Tabellen?
Beispiel Grundtabelle EKST 2018 12.000 € Brutto / Jahr EkSt. 509 € pro Jahr.
Nach obigem Beispiel müsste eine EkSt. erst fällig sein ab einem Einkommen von über 18.000 € das wäre gerecht!!
Ich persönlich zahle gerne eher Steuern für ein Einkommen von 120.000 € pro Jahr, dann ist immer noch genug für ein gutes Leben übrig, als von 12.000 € das zum würdevollen Leben NICHT ausreicht!
Vielen Dank, dass Sie bis hierher gelesen haben.
Herzliche Grüße
F. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sowohl die Besteuerung von Renten als auch die Ermittlung von Steuerfreibetragsgrenzen bei niedrigen Einkommen ist komplex. Grundsätzlich ist es so, dass die Besteuerung von Renten eingeführt wurde, weil dies für die betreffende Person günstiger ist, als wenn man die Beiträge zur Rentenversicherung besteuern würde während die versicherte Person noch Arbeitnehmer ist. Die Rentenbesteuerung ist zudem abhängig vom Renteneintrittsdatum. Die Rentenbesteuerung für Menschen, die ihre Rentenzahlung erst in den letzten Jahren begonnen haben, ist höher.

Auch Steuerfreibeträge sind sehr unterschiedlich. Neben dem Grundfreibetrag können verschiedene andere Faktoren den gesamten Steuerfreibetrag erhöhen. Der Grundfreibetrag orientiert sich am Existenzminimum. Mit Blick auf Preissteigerungen und die Inflationsrate wird er regelmäßig angepasst. Von 2016 auf 2017 stieg der Grundfreibetrag von 6.652 Euro auf 8.820 Euro. 2018 beträgt der Grundfreitrag 9000 Euro.

Ich kann Ihnen anbieten, dass wir Ihren konkreten Fall mit Hilfe Ihres Wahlkreisabgeordneten Lother Binding prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende E-Mail-Adresse lars.klingbeil@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB

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