Frage an Lars Klingbeil von Matthias M.
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
Sie haben gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt, wurden jedoch überstimmt. Schade. Setzen Sie sich nach EuGH-Urteil und Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nun dafür ein, dass die VDS noch vor dem 01.07.2017 wieder abgeschafft wird? Wenn ja, wie?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Marx
Sehr geehrter Herr Marx,
an meiner Position zur Vorratsdatenspeicherung hat sich nichts geändert und ich sehe die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch als Bestätigung dieser anlehnenden Haltung. Ich halte die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für falsch und setze mich auch in Zukunft dafür ein und werbe dafür, dass wir auf deutscher und auf europäischer Ebene auf dieses Instrument verzichten.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2016 bekräftigt, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Er hat zugleich darauf verwiesen, dass es den Mitgliedstaaten aber freisteht, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist.
Das Bundesjustizministerium überprüft die Entscheidung des EuGHs und die Frage, ob es auch Auswirkungen auf die deutsche Regelung zur Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht von Verkehrsdaten hat und ob hier der Gesetzgeber ggfs. Klarstellungen vornehmen bzw. weitere Begrenzungen einziehen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB