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Lars Klingbeil
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Frage von Marleen K. •

Frage an Lars Klingbeil von Marleen K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Hallo Herr Klingbeil,

Mein Anliegen betrifft die zulässige Partikel- Emissionsbelastung durch eine offene Stalltür. Ein ortsansässiger Bauer hat im Aussengebiet einen Schweinestall. Mein Anwesen liegt auch im Aussengebiet, in Hauptwindrichtung zum Stall /NW),Luftlinie ca. 300m , getrennt durch meinen Wald. Der Landwirt lässt bei wärmeren Temperaturen gern die Tür des Stalls auf, die in Richtung meines Hofes liegt. Dadurch kommt es sehr oft zu einer unangenehmen starken Geruchsbelästigung . Dies ist insbesondere für mich von Nachteil, da ich Ferienwohnungen und Gästehaus betreibe und meine Gäste sich schon mehrfach beschwert haben. Nun könnte man zum Thema Geruch sagen, dass man auf dem Lande damit leben muß. Aber wie ist es mit den Partikel-Emissionen. Wenn ich dort mit dem Fahrrad vorbei fahre, muß ich das Atmen einstellen, weil so viele Partikel durch die Luft fliegen. Übrigens nicht nur durch die offene Tür, sondern auch durch die Belüftungsanlage. Genau hier setzt mein Unverständnis ein: ich dachte immer , dass beim Bau eines Stalls eine AUSREICHENDE Klima- bzw. Belüftungsanlage verpflichtend ist. Wenn das so wäre, gäbe es keine Veranlassung bei wärmeren Wetter die Stalltür zu öffnen und das Argument des Bauer (wortwörtlich): ´ die Tiere brauchen auch Luft´ wäre hinfällig . Es ist schon verwunderlich, dass mit Hinweis auf mögliche Keimeinschleppung das Betreten, ja sogar das sich dem Stall zu nähern, verboten ist aber dann doch die Tür offen stehen darf. Also, die Frage ist ob es dem Bauern erlaubt ist, die Stalltür offen zu halten und dadurch eine erhebliche Partikel-Emission zu verursachen, wo doch die Vermeidung von Emissionen höchste politische Priorität hat. Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Frage wäre ich dankbar.

Marleen Klein

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht direkt geantwortet habe; das sollte eigentlich nicht passieren.

Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass Tierhaltungsanlagen mit entsprechenden Belüftungsanlagen und Emissionsschutzmaßnahmen ausgestattet sein müssen. Diese müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Vorschriften für solche Ausstattungsvoraussetzungen werden aktuell überarbeitet. Sie sind Teil der Verwaltungsvorschrift „Technischen Anleitung Luft“, die derzeit grundlegend überprüft wird. Es wird erwartet, dass sich die Vorschriften für den Emissionsschutz bei Tierhaltungsanlagen dadurch verschärfen. Die Emissionsbelastung von Stallanlagen muss von den Behörden des Landkreises kontrolliert werden. Dabei wird berechnet, wie stark die Umgebung des Stalls belastet wird. Bei dieser Kontrolle muss beachtet werden, dass die Stalltüren offengehalten werden können und dies auch regelmäßig passiert. Wenn die Stallanlage als offene Stallanlage konstruiert wurde und eine entsprechende Baugenehmigung hat, ist es nicht grundsätzlich verboten, die Tür offen zu halten.

Ich habe zu Ihrem Fall auch Kontakt mit der örtlichen SPD in Bispingen aufgenommen. Von dort erhielt ich die Info, dass die Schweinemastanlage vom Landkreis ordnungsgemäß abgenommen worden sei und die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Ich hoffe, diese Auskünften helfen Ihnen ein wenig weiter. Für ergänzende Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil

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