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Lars Klingbeil
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Frage von Roland M. •

Frage an Lars Klingbeil von Roland M. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag,

SPIEGEL ONLINE hat Sie heute in dem Artikel "Nach Cyberangriff: Bundestag sperrt Zehntausende Websites für Abgeordnete" mit folgenden Worten zitiert:

»Es ist mit dem freien Mandat unvereinbar, dass eine Regierungsbehörde entscheidet, auf welche Informationen Abgeordnete zugreifen dürfen, und diese Kommunikation zudem protokolliert.«

Ich kann nachvollziehen dass Sie die "Protokollierung" ihrer Kommunikation unerträglich finden, gleichzeitig muss ich aber feststellen dass Sie in Ihrer vorherigen Antwort die Einführung einer solchen Protokollierung für die gesamte Bevölkerung verteidigen (VDS aka. Höchstspeicherfrist)

1) Inwieweit unterscheiden sich die Rechte die das Grundgesetz einem MdB gewährt von denen der restlichen Bevölkerung?

2) Ist die Bundestagsverwaltung im Sinne des Gesetzes nicht auch Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen für alle Mitarbeiter und Parlamentarier des Bundestages und damit zur Erhebung eben genau dieser Informationen verpflichtet?

3) Sie sind Ihrem Gewissen verpflichtet, und dieses Zitat legt nahe dass Sie sich dauerhaft überwacht Unwohl fühlen. Wie werden Sie in dieser Sache im Bundestag abstimmen?

[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mieslinger,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin überrascht über Ihre Aussage, dass ich eine Vorratsdatenspeicherung befürworten soll. Ich empfehle Ihnen einfach mal folgenden Text für den Vorwärts, den ich im Vorfeld des SPD-Partiekonvents vor wenigen Tagen geschrieben habe:

http://www.vorwaerts.de/artikel/vorratsdatenspeicherung-0

Auch in der letzten Antwort auf Abgeordnetenwatch habe ich mich entsprechend kritisch positioniert:

„Nach sorgsamer Abwägung komme ich daher für mich persönlich zu dem Schluss, dass ich einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen kann, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt und weil sie negative Wirkungen auf das persönliche Verhalten aller und auf die Freiheit der Gesellschaft entwickeln kann.“

Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Fragen dadurch erübrigt haben.

Beste Grüße
Lars Klingbeil, MdB

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