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Lars Klingbeil
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Frage von Malte D. •

Frage an Lars Klingbeil von Malte D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

mit Sorge musste ich gestern erfahren, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die jetzt Höchstspeicherungsfrist heißt, wieder eingeführt wird. Dadurch wird durch massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten unschuldiger BürgerInnen möglich. Ich mache mir ernsthaft Sorgen um den Rechtsstaat und meine Freiheit. Nun meine Fragen:

1. Wie stehen Sie zum Gesetzentwurf? Lehnen Sie eine VDS ab? Wenn nein, warum?

2. Es gibt technische Möglichkeiten, die VDS zu umgehen, z.B. durch im Ausland stehende Telefon- oder IP-Server. Werden Sie nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes diese Umgehungen selber nutzen? Wenn nein, warum nicht?

3. Im Rahmen dieser Debatte fällt häufiger der Satz "Ich habe doch nichts zu verbergen". Was ist damit gemeint?

4. Wäre es nicht konsequent, wenn man alle Kommunikationsdaten speichert, auch DNS-Profile und Fingerabdrücke aller BürgerInnen zu speichern?

Ich bedenke mich schon mal im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Malte Dierwlad

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dierwald,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworten möchte:

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“ vorgelegt, der in der kommenden Woche in erster Lesung beraten wird.

Ich erkenne ausdrücklich an, dass es dem Bundesjustizminister gelungen ist, wichtige Begrenzungen und rechtsstaatliche Absicherungen durchzusetzen, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof gefordert haben. Dennoch bleibt auch diese Speicherpflicht von Telekommunikationsverkehrsdaten eine Vorratsdatenspeicherung, die aus meiner Sicht mit den europäischen Grundrechten unvereinbar ist. Nach sorgsamer Abwägung komme ich daher für mich persönlich zu dem Schluss, dass ich einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen kann, weil sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt und weil sie negative Wirkungen auf das persönliche Verhalten aller und auf die Freiheit der Gesellschaft entwickeln kann.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB

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