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Lars Klingbeil
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Frage von Marvin T. •

Frage an Lars Klingbeil von Marvin T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

wie ist es möglich, dass wir in einem Land leben, in dem Kapitaldelikte so stark bestraft werden, während Gewaltverbrechen (wie auch leider zum Teil Sexualverbrechen), wie z.B. Körperverletzung zum Teil nur mit Geldstrafen oder Bewährung geahndet werden?

Wie kann es sein, dass die Polizei zum Teil (aufgrund mangelnder Besetzung) bei Schlägereien auf der Straße abwartet bis sich diese Auflösen, anstatt einzugreifen?

Denken Sie nicht auch, dass hier sowohl mehr Geld eingesetzt werden sollte, damit mehr Streife gefahren wird, als auch Straftäter stärker bestraft werden sollten, um die Sicherheit eines Jeden zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüßen

Marvin Theissen

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Sehr geehrter Herr Theissen,

Sogenannte Kapitaldelikte wie etwa der Mord liegen im Unrechtsgehalt über Delikten wie etwa Körperverletzung. Deswegen werden sie auch härter bestraft. Sollten Sie mit „Kapitaldelikten“ Wirtschaftsstraftaten gemeint haben, so ist es in der Tat schwierig, die Strafdrohungen mit Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit zu vergleichen. Oft wird - und meines Erachtens nicht ganz zu Unrecht - kritisiert, dass Wirtschafsverbrechen größeren Stils zu milde bestraft werden.

Wann und auf welche Weise die Polizei zum Beispiel bei Schlägereien eingreift, muss anhand der jeweils konkreten Situation entscheiden werden. Ich könnte mir vorstellen, dass manchmal abgewartet werden muss, bis mehr Beamtinnen und Beamte vor Ort sind, um erfolgreich eingreifen zu können. Grundsätzlich erwarte ich aber natürlich schon, dass die Polizei tätig wird, wenn Gefahr droht.

Einer Forderung nach höheren Strafen möchte ich mich allerdings nicht pauschal anschließen: viele wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Drohung mit härteren Strafen nicht zu weniger Straftaten führt. Verstärkte Streifenfahrten können manchmal sinnvoll sein, manchmal dürfte es aber auch angezeigt sein, beispielsweise mehr Präventionsarbeit zu leisten oder intensive kriminalpolizeiliche Ermittlungen zu führen. Auch hier gilt: Es hängt von den jeweiligen Umständen ab, was sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil, MdB

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