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Lars Klingbeil
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Frage von Rolf Dieter G. •

Frage an Lars Klingbeil von Rolf Dieter G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Klingbeil,

seit Anfang des Jahres gibt es den sogenannten "Pflege-Bahr". Sicherlich eine sinnvolle Verbesserung der Pflegesituation für die Zukunft.
Viele hunderttausend Bürger haben aber ja schon seit Jahren persönlich vorgesorgt, also dem Gesetzgeber "vorgegriffen". Diese "Vorsorger" profitieren nun von diesem "Pflege-Bahr" in keinster Weise.
Mich würde nun interessieren warum diese Altverträge keine Berücksichtigung finden, ob dies überhaupt diskutiert wurde und ja welche Gründe zu dieser Entscheidung geführt haben Altverträge nicht zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Dieter Goedeken

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Goedeken,

vielen Dank für Ihre Frage zur Berücksichtigung von Altverträgen in der privaten Pflegevorsorge.

Unter dem Namen „Pflege-Bahr“ ist der Einstieg der schwarz-gelben Bundesregierung in eine freiwillige private Vorsorge zu verstehen.

Im Pflege-Bahr könnten grundsätzlich auch Altverträge gefördert. Diese Altverträge müssen zur staatlichen Förderungen jedoch Anforderungen erfüllen, die seitens des Gesundheitsministeriums so ausgestaltet wurden, dass faktisch keine alten Verträge durch den Pflege-Bahr gefördert werden. Diese Bedingungen sind:

Die monatliche Beitragszahlung muss mindestens 10 Euro betragen. Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegestufen vorsehen. Die Tarifleistung in Pflegestufe III muss mindestens 600 Euro monatlich sein. Es besteht seitens des Versicherers ein Zwang zum Vertragsabschluss für alle antragstellenden Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und 18 Jahre alt sind. Die Wartezeit darf nicht mehr als 5 Jahre betragen. Die Bedingungen können Sie hier noch einmal nachvollziehen:

http://www.bmg.bund.de/pflege/das-pflege-neuausrichtungs-gesetz/minister-vor-ort/fragen-und-antworten-zur-privaten-pflegevorsorge.html

Bisher hat noch kein Versicherer eine Pflege-Bahr-Förderungsgarantie ausgesprochen, da die Ansprüche an Verträge so hoch sind. Über die Beweggründe des Ministeriums diese hohen Hürden aufzubauen kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Die staatliche Pflegeversicherung ist aktuell unterfinanziert und mit Blick auf einen in Zukunft erhöhten allgemeinen Pflegebedarf werden die Herausforderungen in der Finanzierung von menschenwürdiger Pflege, auch im Sinne von Angehörigen und Pflegekräften, wachsen. Ich bin überzeugt, dass wir an dem System der bestehenden Pflegeversicherung arbeiten müssen. Die Bundesregierung hat eine grundlegende Pflegereform angekündigt und heraus kam eine kleine Reform, die nicht zur langfristigen Stabilität beiträgt.

Der Pflege-Bahr mit einem Zuschuss von fünf Euro wird den privaten Versicherungen helfen, nicht den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen oder den Pflegenden. Heutige Versicherungen kosten zwischen 30 und 60 Euro und mehr. Der staatliche Zuschuss ermöglicht es daher keiner breiten Masse privat für die Pflege vorzusorgen.

Da die private Pflegeversicherung keine wirklichen Perspektiven bietet, schlägt die SPD-Bundestagsfraktion vor einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu schaffen und mehr Unterstützung für Angehörige zu ermöglichen. Als konkrete Vorschläge haben wir unterbreitet, dass der Beitragssatz moderat um 0,5 Prozentpunkte angehoben wird. Die Mehreinnahmen von rund 6 Milliarden Euro werden schon heute dringend in der Pflege benötigt.

Durch einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit wollen wir unter anderem die Versorgung von Demenzkranken verbessern. Die Angehörigen sollen durch eine Kurzzeitpflege für acht Wochen im Jahr entlastet werden. Bei einem kurzfristigen Eintritt der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen soll es Lohnersatzleistungen bis zu zehn Tagen geben, um eine angemessene Pflege zu organisieren. Durch den Umbau zur Bürgerversicherung wollen wir die Sozialversicherungen gerechter gestalten. Für Gutverdiener soll es nicht den Ausweg in die private Versicherung geben und durch eine einkommensabhängige Beitragsbemessung soll es zu einer gerechteren Verteilung von gesellschaftlichen Kosten kommen.

Aus meiner Sicht greift der Pflege-Bahr zu kurz. Die staatliche Pflegeversicherung muss gestärkt werden, anstatt sie durch Mini-Zuschüsse zur privaten Pflege zu unterlaufen.

Bitte wenden Sie sich gerne weiterhin mit Ihren Anliegen an mich. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Klingbeil, MdB

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