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Lars Klingbeil
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Frage von Jonathan O. •

Frage an Lars Klingbeil von Jonathan O. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Klingbeil,

eben bin ich auf einen Beitrag des NDR zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestoßen, infolge dessen riesige Mengen an wichtigem, teilweise auch wieder aktuellen Informationsmaterial "depubliziert" werden mussten. Warum?
Ist die Lobby der privaten Medien so stark, dass sie das Grundrecht auf Information und die Grundidee des Internets ad absurdum führen kann und die Politik das auch noch duldet? Gerade die öffentlich-rechtlichen Sender, die schließlich durch den Steuer- und Gebührenzahler finanziert werden, haben in dieser Hinsicht doch eine besonders bedeutende Funktion.
In dem Beitrag wurde von den Verlagen auch kritisiert, dass Informationssendungen wie beispielsweise die "Tagesschau" nach der Ausstrahlung online verfügbar sind. Dieser Service ist für mich (und ich denke für viele andere Studenten oder Berufstätige auch) aber sehr hilfreich. Schließlich können wir unsere Vorlesungen oder Arbeitszeiten nicht nach Belieben so legen, dass wir rechtzeitig vor dem Fernseher sitzen. Trotzdem will ich die Möglichkeit haben, mich aktuell zu informieren und bei Bedarf auch mal eine ältere Thematik noch einmal aufzuarbeiten. Besonders letzteres scheint mir durch das Gesetz eigentlich unmöglich gemacht. Wo kommen wir denn hin, wenn Information nur noch gegen Entgelt zu haben ist? Sie ist doch auch die Grundlage für politische Partizipation.
Sehen Sie als Mitglied des Medienausschusses zukünftig eine Chance, diesen Vertrag zu revidieren?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen, Jonathan Oppen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oppen,

lassen Sie mich der Klarheit zuliebe vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt auch für die angesprochenen Regelungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen mögen. Dem Bund kommt allerdings in diesem Zusammenhang dennoch eine wichtige Rolle zu, weil der Bund - in Abstimmung mit den Ländern - gegenüber der EU-Kommission den Beihilfe-Kompromiss verhandelt hat und für die Umsetzung des Beihilfekompromisses in der Pflicht stand. Eine Initiative zur Änderung kann aufgrund der Zuständigkeit aber nur von den Ländern ausgehen. Konkrete Auskunft erhalten Sie daher selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften entsprechenden Staatsverträge zustimmen müssen.

Beste Grüße
Lars Klingbeil, MdB

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