Frage an Lars Klingbeil von Michael R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Klingleil,
Wie stehen Sie / und Ihre Fraktion zum IHK / HWK Zwang.
Und Antworten Sie nicht das die IHKs freiheitssichern sind, das kam schon von Christine Huber CDU/CSU Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Reinke
(ehemaliger CDU Wähler)
Sehr geehrter Herr Reinke,
die Selbstorganisation der Wirtschaft ist wichtig: ein umfangreiches kostenloses Dienstleistungsangebot ist eine unverzichtbare Leistung im Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch der Europäische Gerichtshof haben sich mit der Thematik beschäftigt. Beide unterstreichen die Stellung der IHK und verweisen auf die ihnen per Gesetz zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK als verfassungsgemäß an, da die IHKs legitime öffentliche Aufgaben erfüllen. Dabei gehe es nicht, wie oft kritisiert, um reine Interessenvertretung, die auch Fach- oder Berufsverbände betreiben, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten. Die Karlsruher Richter sehen in der Pflichtmitgliedschaft daher keine Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit.
Gerne stehe ich Ihnen nach der Wahl für ein persönliches Gespräch zur Verfügung um die Argumente der IHK-Gegner in aller Ausführlichkeit kennen zu lernen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Klingbeil