
(...) Ins Gegenteil schlägt diese allerdings um, wenn an mehrheitlich und damit demokratisch getroffenen Entscheidungen herumgemäkelt wird. Das der Ortsteil Thalheim die Stadt Bitterfeld-Wolfen verklagt, hat nichts mit der Richtigkeit des Entstehens der Stadt Bitterfeld-Wolfen zu tun, sondern mit unterschiedlichen Auslegungsauffassungen den Gebietsänderungsvertrag betreffend. Zur finanziellen Situation der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist anzumerken, dass die Gewerbesteuerproblematik bekannt war, die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise niemand voraussehen konnte und die Stadt Bitterfeld-Wolfen, wie auch die damals noch selbstständige Gemeinde Thalheim gesetzlich verpflichtet waren, Rücklagen zu bilden, was nicht geschah. (...)