Frage an Kurt Segner von Andreas P. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Segner,
als vielarbeitender Einzelunternehmer möchte ich nachfragen, wie Sie (und die CDU) zu den folgenden Programminhalten der Wahl von 2002 des Herrn Stoiber stehen, da diese Punkte im aktuellen Wahlkampf nicht zur Sprache kommen.
a. Abschaffung der Scheinselbstständigkeit
b. Die Öffnung der Kfw-Bank für Unternehmer, damit ein kleiner (oder auch großer) finanzieller Bedarf zur Geschäftserhaltung mangels Desinteresse der Hausbank (die machen ja nur was, wenn bei denen die Kasse klingelt) nicht schon im Vorfeld abgeblockt wird.
Mit freude einer Antwort verbleibt
Andreas Pokorny
Sehr geehrter Herr Pokorny,
Frage a)
Das so genannte Scheinselbständigkeitsgesetz hat in allen Wirtschaftsbereichen zu einer großen Verunsicherung geführt und dringend gewünschte Existenzgründungen verhindert. Auf Druck der Unionsparteien konnte dieses Gesetz bereits korrigiert werden. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung haben nunmehr die Sozialversicherungsträger. Die unselige Regelung, bei unter bestimmten Voraussetzungen Scheinselbständigkeit vermutet wurde, ist ersatzlos aufgehoben. Damit können Existenzgründer und viele existenzbedrohte Selbstständige wieder aufatmen.
Diese Modifikationen geschahen auf Druck der Unionsparteien und stellen meiner Ansicht nach einen wichtigen Erfolg gerade für kleine und mittlere Unternehmen dar. Es bedarf noch einer Prüfung, ob das Gesetz weiterer Korrekturen benötigt. Sie können sich sicher sein, dass die Union alles unternehmen wird, um Existenzgründungen in Zukunft weiter zu erleichtern und zu fördern.
Frage b)
Umfragen bestätigen immer wieder, dass vor allem kleine und mittelständische Firmen große Probleme haben, Darlehen von ihren Hausbanken zu bekommen. Die Hausbanken können hierfür nicht alleine verantwortlich gemacht werden. Auch Banken müssen wie andere Unternehmen Gewinn erwirtschaften. Die schärfere Gangart der Hausbanken steht eher im Zusammenhang mit den neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) für Banken, die ab 2007 gelten sollen. Danach müssen Geschäftsbanken die Kreditzinsen an der Bonität der Antragsteller, also dem Kreditausfallrisiko, ausrichten. Die Firmen wiederum müssen ein Rating über sich ergehen lassen, bei dem Geschäftszahlen und -strategien auf den Prüfstand kommen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise staffelt seit dem 1. April 2005 ihre Zinssätze für Unternehmenskredite nach der Bonität. Damit haben auch wieder Unternehmen mit mittlerer oder schwächerer Kreditwürdigkeit Zugang zu Darlehen, die bislang keinen Förderkredit bekamen. Detaillierte Informationen können Sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de erfahren.
Aber auch die Förderprogramme der Kreditanstalt sind kein Allheilmittel, da die Hausbank erst einmal vom Antragsteller überzeugt sein muss, bis sie einen KfW-Kredit vermittelt. Bei einer schlechten Bonitätseinstufung ist nach dem KfW-System jedoch nur dann eine Kreditvergabe möglich, wenn hervorragende Sicherheiten gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner