Portrait von Kurt Segner
Kurt Segner
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kurt Segner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael W. •

Frage an Kurt Segner von Michael W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr MdB Senger,

wie stehen Sie zu den jüngsten Vorkommnissen in Köln am vorherigen Wochenende. War nach Ihrer Auffassung die Ausrufung des polizeilichen Notstandes und somit die Vereitelung einer verfassungsgemäß garantierten, da zuvor angemeldeten Kundgebung der sogenannten Bürgerinitiative Pro-Köln "rechtens" oder verstößt diese Maßnahme ihrer Meinung nach gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit bzw. gegen geltendes Recht?
Ich kann mich an "nicht angemeldete", somit Spontan-Demonstrationen linker Interessengruppen oder Kurden in Heidelberg, Karlsruhe und Mannheim erinnern, bei welchen selbst der Autobahnverkehr über mehrere Stunden gesperrt wurde, nur um dem elementaren Recht der Versammlungsfreiheit und dem garantierten Grundrecht einzelner weniger nicht entgegenzuwirken.

Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Portrait von Kurt Segner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wirth,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus meiner Sicht ist positiv hervorzuheben, dass 15.000 Kölner Bürgerinnen und Bürgern in einer überwiegend friedlichen Demonstration gegen die rechtspopulistischen und islamfeindlichen Stimmungsmacher von Pro-Köln Position bezogen haben.

Soweit ich die Situation beurteilen kann, befanden sich die Sicherheitsbehörden in einem Dilemma: Einerseits haben rechte Populisten, so sehr ihre Ansichten auch abgelehnt werden müssen, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit. Andererseits hätte es zur Durchsetzung dieses Rechts wohl Zwangsmaßnahmen der Polizei bedurft. Derartige Zwangsmaßnahmen hätten möglicherweise Gewalttätigkeiten links-autonomer Demonstranten hervorgerufen und zu einer größeren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geführt.

Ob es verhältnismäßig war, das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durchzusetzen, kann ich nicht beurteilen, da ich von den konkreten Umständen der Situation zu wenige Kenntnisse habe. Wie ich hörte, sollen nun Gerichte diese Frage klären.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner