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Kurt Segner
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Kurt Segner von Wolfgang H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag,

wie sehen Sie den neuesten Angriff auf Arbeitnehmerrechte durch Herrn Merz (CDU)?

Dieser schlägt vor das Betriebsräte duch die Belegschaft finanziert werden sollen. Angeblich wird dieses schon in Österreich so praktiziert, was eine Desinformation ist. Tatsache ist: Auch in Österreich trägt der Arbeitgeber die Kosten der Gehälter für freigestellte Betriebsratsmitglieder. So steht es im § 117 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes. Die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder liegt auch nicht etwa im Ermessen der Belegschaft, sondern ist in der gleichen Vorschrift geregelt. Ab einer Belegschaftsgröße von 150 Arbeitnehmern ist ein Betriebsratsmitglied freizustellen, ab 700 zwei, ab 3.000 drei.
Anders als in Deutschland kann die Betriebsversammlung in österreichischen Betrieben beschließen, einen Betriebsratsfond einzurichten (§ 72 Arbeitsverfassungsgesetz). Die Umlage dazu darf nicht mehr als 0,5 Prozent der Bruttogehälter betragen. Aus diesem vom Betriebsrat verwalteten Fond werden einerseits Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrats bezahlt (Fahrt- und Schulungskosten), andererseits dient er zur Finanzierung von Sozialeinrichtungen, z.B. Betriebssport oder Unterstützungszahlungen an Belegschaftsmitglieder.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hefner,

CDU und CSU bekennen sich zur Unternehmens- wie auch zur betrieblichen Mitbestimmung. Diese Instrumente haben sich in Deutschland bewährt und dazu beigetragen, den sozialen Frieden zu sichern. CDU und CSU wollen die kostentreibenden Elemente der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom Juli 2001 im Interesse der kleinen und mittleren Betriebe wieder zurücknehmen. Es sollen wieder die Werte z.B. für die Größe des Betriebsrates, gelten, die vor der Reform 2001 galten.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner