Frage an Kurt Segner von Werner S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
haben sie der diätenerhöhung zugestimmt?
stimmen sie der neuen erhöhung auch zu ?
spenden sie das geld ?
wieso bekommen sie nicht die selbe erhöhung wie ein rentner?
im bundestag sind die hälfte der abgeortneten unnötig.
die nächste wahl kommt.
mfg
Werner Safferling
Sehr geehrter Herr Safferling,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung, die Sie in ihrer Anfrage ansprechen, ist nicht beschlossen worden. Die Koalitionsfraktionen haben sich im Mai 2008 darauf verständigt, auf die Erhöhung zu verzichten.
Ursprünglich hatte die Koalition geplant, die Abgeordnetenentschädigung zu erhöhen und damit die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nachzuvollziehen. Dies hätte in der Logik frührer Beschlüsse gelegen, die Abgeordnetenentschädigung an den Bezügen von Bürgermeistern und Bundesrichtern zu orientieren.
Die Bestimmungen unseres Grundgesetzes sehen in Artikel 48 vor, dass Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden. Sowohl die Höhe als auch eine Neufestsetzung sind dadurch für den Bürger transparent.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Für die Abgeordnetenentschädigung ist Einkommenssteuer zu entrichten. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Einwohner vertreten, werden Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.
Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet hatten, blieb die Abgeordnetenentschädigung zwischenzeitlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen -- Bürgermeister und Bundesrichter - um etwa 12% zurück. Der Deutsche Bundestag hat deshalb im November 2007 die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten auf 7.668 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung wurde die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Bundesrichter und kommunalen Wahlbeamten. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung.
Die Diätenerhöhung ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt. Bislang wurden als Altersentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 3 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung gezahlt. Künftig werden es 2,5 Prozent sein. Der Höchstsatz wird nach 27 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag erreicht, bisher waren es 23 Jahre. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 12 Jahren erhält somit zukünftig 30% der monatlichen Abgeordnetenentschädigung als zu versteuernde Altersversorgung. Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung der Abgeordneten von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.
Ursprünglich war geplant, die Entschädigung der Abgeordneten nur noch dann zu erhöhen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Im Mai dieses Jahres wurde in Folge einer Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst die Bezüge von Bürgermeister und Bundesrichter angehoben. Innerhalb der Koalition wurde vereinbart, diese Erhöhung auf die Abgeordnetenentschädigung nicht zu übertragen. Da ich es für richtig halte, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an den Bezügen von Bürgermeister und Bundesrichter auszurichten, wäre es aus meiner Sicht konsequent und richtig gewesen, die Abgeordnetenentschädigung entsprechend anzupassen.
Für Menschen mit geringerem Einkommen mag die Abgeordnetenentschädigung als sehr hoch erscheinen. Damit die Tätigkeit als Abgeordneter nicht unattraktiv wird, erscheint es mir jedoch vernünftig, dass die Bezahlung von Abgeordneten mit dem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen Schritt hält. Da sich die Abgeordnetenentschädigung an der Höhe der Bezüge von Bürgermeistern und Bundesrichtern orientiert, halte ich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung insgesamt für angemessen.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich frohe Weihnachten sowie ein glückliches und gesundes Jahr 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Segner