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Frage von Martin K. •

Frage an Kurt Segner von Martin K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Segner,

die Bundesregierung plant, die Haftungsregelungen des geltenden Gentechnikgesetzes zu ändern: Nachbarfelder dürfen von Gentechnik-Produzenten bis zu einem Schwellenwert von 0,9% verunreinigt werden, ohne dass der Verursacher hierfür haften muss.
Sie sind im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Welche Position nehmen Sie hinsichtlich des Problems ein, daß Verbraucher, die gentechnikfreie Lebensmittel kaufen möchten, sich nicht mehr sicher sein können, ob sie diese noch bekommen, da die Hersteller eine Verunreinigung nicht mehr ausschließen können?
Wie stehen Sie gegenüber möglichen unbeabsichtigten und nicht kontrollierbaren Auskreuzungen und deren langfristigen Folgen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Großen Koalition wurde in den letzten Monaten die Novellierung des Gentechnikrechts sorgsam ausgearbeitet. Nach intensiver Beratung wurde ein Paket von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen vorgelegt.

Die Novelle sieht vor, in der von Ihnen angesprochenen Haftungsfrage die bisher bestehenden strengen Regelungen beizubehalten. Wer genveränderte Pflanzen anbaut, muss auch zukünftig bei Verunreinigung benachbarter Felder unabhängig von eigenem Verschulden haften, wenn die Verunreinigung den Schwellenwert von 0,9 Prozent übersteigt. Nach meiner Einschätzung wird die Haftungsfrage durch die Novelle an Bedeutung verlieren. Für den Anbau von genverändertem Mais wird festgelegt, dass der Abstand zwischen genveränderten und konventionellen Maiskulturen 150 Meter betragen soll. Zu ökologischen Maiskulturen soll ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden. Bei derartigen Abständen sind Auskreuzungen nicht zu erwarten. Nach derzeitiger Rechtslage, die von Rot-Grün zu verantworten ist, beträgt der Sicherheitsabstand 0 Meter. Die vorgesehenen Abstandsregelungen werden die Sicherheit der herkömmlichen und ökologischen Landwirtschaft gewährleisten.

Bei den nun beginnenden parlamentarischen Beratungen sind Änderungen an der vorgelegten Novelle nicht auszuschließen. Ich halte die Novelle insgesamt für ausgewogen. Einerseits wird die Anwendung und Erforschung der Grünen Gentechnik in Deutschland gefördert. Die Chancen, die die Grüne Gentechnik bietet, beispielsweise bei der Züchtung schädlingsresistenter Pflanzen oder der Nutzung nachwachsender Rohstoffe, sollten nicht leichtfertig vertan werden. Anderseits trägt die Novelle dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung, Mensch und Umwelt zu schützen, Wahlfreiheit und Transparenz für Erzeuger und Verbraucher zu gewährleisten und die Koexistenz unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Segner