(...) Auch erscheint es angemessen, die Abgeordneten aus dem eigenen Land und Wahlkreis zu wählen, da man die zur Wahl stehenden Personen aus anderen Wahlkreisen oder gar anderen Ländern nicht so gut kennen lernen kann, wie die Leute vor Ort. Jemand, der sich in Groß Britannien zur Wahl stellt, möchte auch Groß Britannien im Europäischen Parlament vertreten und nicht die Wähler aus einem anderen Mitgliedsaat der EU. (...)
(...) Sobald ein Mitgliedsstaat eiMitgliedsstaaten Norm zugestimmt hat, ist er dazu verpflichtet, das Normenwerk unverändert zu übernehmen. (...) Ziel der Umsetzung europäischer Normen durch die Mitgliedsstaaten ist es, ein europäisches Normenwerk zu erstellen und die unterschiedlichen nationalen Normen untereinander anzugleichen. (...)
(...) Die Sache verhält sich wie folgt: der Personalrat des Europäischen Parlaments verfügt über ein Budget, womit Maßnahmen für Beschäftigte vorgenommen werden sollen. Wir als Abgeordnete haben mit dieser Regelung nichts zu tun: wir haben keinen Einfluss darauf, welche Maßnahmen der Personalrat unterstützt und wir profitieren selbstverständlich nicht von diesen Geldern. (...)