
(...) Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre derzeit nicht vorliegen. Dies ist erst dann sinnvoll, wenn der Arbeitsmarkt sich so entwickelt, dass ein deutlich höherer Anteil älterer Menschen auch tatsächlich länger im Berufsleben bleiben kann. Zudem müssen für die künftigen Rentnerinnen und Rentner Lösungen für Personen mit besonderen beruflichen Belastungen oder gesundheitlichen Einschränkungen gefunden worden werden, dass sie ohne erhebliche Abschläge vorzeitig in Rente gehen können. (...)