Frage an Ksenija Bekeris von Dieter O. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bekeris.
Ich habe eine allgemeine Frage.
Wie werden im Haushalt die Anliegerbeiträge bei der endgültigen Herstellung einer Straße, die beim Anlieger noch nicht abgerechnet wurden, behandelt?
Sind das Schulden, die ab der Fertigstellung der Baumaßnahme anfallen?
Oder werden die 90%, die der Anlieger letztendlich zahlen muß, als sicher einzutreibende Mittel schon im Vorwege als getilgt behandelt?
Sollte es sich um Schulden handeln, dann kann ich die manchmal lange Zeit bis die Abrechnung erfolgt nicht nachvollziehen.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Obertop
Sehr geehrter Herr Obertop,
Anliegerbeiträge sind im Haushalt als Einkommen veranschlagt. Die Dauer der Abrechnung ist abhängig von der Bearbeitungszeit der Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ksenija Bekeris