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Frage von Konstanze S. •

Frage an Ksenija Bekeris von Konstanze S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Bekeris,

soeben las ich in der Onlineausgabe der Hamburger Morgenpost den Artikel "Chaos-Veranstalter ... - Hüten Sie sich vor seiner Silvester-Party!" [Hinweis der Redaktion: Name & Verlinkung entfernt - 17.09.2019] .

Der genannte Veranstalter sorgte wie in dem Artikel gezeigt bereits mehrmals für Trubel. Die Gelder wurden nicht für Feuerwerk etc. eingesetzt, das Fußballstation wurde stark geschädigt, das Geld der Kunden "abgezockt". Zudem wurde die Gesundheit der Menschen gefährdet und die Veranstaltung im letzten Jahr musste durch die Polizei geräumt werden.

Zumal in der Zeitung im letzten Jahr stand, das dem Herren die Ausbildung bei der Haspa aufgrund "Veruntreuung von Geldern" gekündigt worden ist, zumal er wohl wegen Körperverletzung und anderer Delikte vorbestraft ist. Insgesamt wurde er als "Hochstapler" bezeichnet.

Vielleicht auch deswegen, weil auch in diesem Jahr der Herr nur durch die Mopo enttarnt wurde, als Veranstalter ist nämlich die "Fantasieadresse: „Farmsener Zoll – 1234 Hamburg“." angegeben, ein weiterer Betrug auch in diesem Jahr!

Wie kann es sein, dass genau dieser Herr in diesem Jahr wieder so eine Veranstaltung durchführen darf? Das die Leute die für so etwas 50€ und mehr ausgeben enttäuscht sein werden ist klar. Zumal der Steuerzahler wieder für einen Einsatz von Polizei/Feuerwehr geradestehen darf. Während der Veranstalter im letzten Jahr über 200.000€ einnahm und wohl so einigen nicht bezahlte und sich ein schönes Leben von soviel Geld machte.

Wieso sehen Senat, Behörden und Justiz hier keinen akuten Handlungsbedarf um so einen Hochstapler das Ausrichten dieser Veranstaltungen zu untersagen? Ist es dieses mal zumindest möglich, die Einsatzkosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen? Ich sehe hier die Behörden in der Pflicht die Verbraucher zu schützen und einzuschreiten.

Viele Grüße
Konstanze Schmidt

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Antwort von
SPD

Kurzfassung:

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst einmal bin ich froh, dass die genannte Silvesterparty mittlerweile vom Veranstalter abgesagt wurde. Ihren Unmut über den Veranstalter kann ich verstehen. Ich bitte Sie allerdings um Verständnis dafür, dass ich mich nicht zur Person einlassen kann. Mir liegen die geschilderten Vorgänge nicht zur objektiven Beurteilung des Sachverhalts vor.
Die Genehmigung für Veranstaltungen dieser Größenordnung richtet sich nach Gaststättengesetz und baurechtlichen Bestimmungen, die die Sicherheit des Veranstaltungsorts garantieren sollen.
Großveranstaltungen, wie die von Ihnen genannte Silvester-Party, fallen ebenfalls unter die gaststättenrechtlich geforderte Konzessionspflicht. Das Gaststättengesetz stellt genaue Anforderungen an die Betreiber einer Gaststätte oder einer Veranstaltung. Gegebenenfalls wird zusätzlich die Bauprüfabteilung aktiv, um die Sicherheit des Veranstaltungsorts zu prüfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Behörde die Genehmigung zu erteilen.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung einer Veranstaltung erfüllt sind, ist weder der Senat, noch die Justiz in der Lage gegen rechtmäßige Entscheidungen einzuschreiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ksenija Bekeris