Frage an Ksenija Bekeris von Michael S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bekeris,
der heutigen Ausgabe der Mopo online entnehme ich, dass der islamistische Hassprediger Pierre Vogel für den 9. Juli einen öffentlichen Auftritt in Hamburg plant! im Fernsehen habe ich einen Bericht über einen solchen Auftritt in Frankfurt/Main gesehen. Mit Religionsfreiheit hat das nichts zu tun! Das sind Aufrufe zu Hass, Intoleranz und ein Frontalangriff auf die Rechte und Würde von Frauen! Ich weiss natürlich auch, dass es sich bei diesen sogenannten Salafisten um eine kleine Minderheit handelt. Dennoch meine ich, dass man das Thema weder ignorieren noch kleinreden darf. Wenn Demokraten sich darüber nicht mehr aufregen können, dann machen es andere: Haider, Blocher, Le Pen und Wilders. Die jüngsten Entwicklungen in Dänemark, Schweden, Finnland und Ungarn müssen uns doch beunruhigen! Es ist ja auch keine Ewigkeit her, dass wir in Hamburg unsere Erfahrungen mit Herrn Schill sammeln durften.
Muss man so einem Treiben tatenlos zusehen?
Mit freundlichen Grüssen
Michael Schiweck
Sehr geehrter Herr Schiweck,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aktuell liegt der Innenbehörde keine Anmeldung zu einer Kundgebung vor.
Sollte Herr Vogel eine solche Veranstaltung planen, liegt es im Ermessen der Versammlungsbehörde diese zu genehmigen. Um den friedlichen Verlauf der Kundgebung zu garantieren, kann die Innenbehörde die Genehmigung unter den dafür erforderlichen Auflagen erteilen.
Die „Salafisten“ stehen unter Beobachtung des Hamburger Verfassungsschutzes, sowie des Verfassungsschutzes des Bundes. Keinesfalls wird dieses Thema aktuell oder zukünftig ignoriert.
Die Polizei hat das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen, auf das sich auch Herr Vogel berufen kann. Momentan gibt es darüber hinaus keinerlei rechtliche Grundlagen Versammlungen unter Beteiligung Herrn Vogels zu verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ksenija Bekeris