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Krista Sager
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Krista Sager von Gerhard R. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Sager,

konfessionelle Krankenhäuser werden über Leistungsentgelte und Staatsgelder finanziert.
Ebenso wird bei Altenheimen kein Cent aus Kirchensteuermitteln ausgegeben. Der schon jetzt extrem geringe Kita-Finanzierungsanteil soll nach dem Willen der Kirchen völlig wegfallen.

Mit jährlich mehr als 3 Milliarden Euro wird die Kirchensteuer - durch die steuerliche Absetzbarkeit - vom Staat subventioniert.
Für "Soziale Dienste" geben die beiden großen Christenkirchen weniger als 1 Milliarde Euro aus.

Ihre persönliche Meinung: Ist es gerechtfertigt,
dass fast alle Bundesländer die Theologenausbildung finanzieren?
Fachleute stellten fest, dass es dafür keinen rechtlichen Zwang gibt.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

lassen Sie mich zunächst Ihre Frage beantworten:

Die Theologie gehört zu den wissenschaftlichen Disziplinen. Im Rahmen der Gewährleistung der Freiheit der Wissenschaft kann der Staat die Theologie nicht willkürlich von den staatlichen Hochschulen verbannen. Der Staat fördert insoweit Forschung und Lehre an den eigenen Hochschulen, nicht aber die Kirchen, zumal die Mittel nicht an diese fließen.
Im übrigen aber hat der Staat und haben auch wir Bündnisgrünen ein eigenes Interesse daran, dass theologische Forschung und Lehre im Kontext mit anderen Wissenschaftsdisziplinen an staatlichen Hochschulen geschieht und nicht sozusagen im privaten Raum der Kirchen: auf diese Weise ist auch sichergestellt, dass die theologische Lehre sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt. Das selbe gilt im übrigen für Religionsunterricht, auch für islamischen: wenn wir islamischen Religionsunterricht an Schulen einführen wollen, dann zumindest auch deshalb, um sicherzustellen, dass während des Unterrichts nichts vermittelt wird, was den Menschenrechten widerspricht.

Nun noch zu Ihren Anmerkungen über Kirchensteuer und die sozialen Dienste der Kirchen:

Die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes sozialer Einrichtungen, wie Altenheime, Krankenhäuser oder Kitas, ist in Deutschland grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. An der Bereitstellung dieses Angebotes beteiligt der Staat eine Vielzahl von gemeinnützigen oder privaten Trägern, die Interesse und auch besondere Konzepte zur Verwirklichung sozialer Aufgaben haben. Dazu gehören auch die Kirchen. Sie wirken also an einer öffentlichen Aufgabe mit und haben daher die gleichen Ansprüche wie die übrigen nichtkirchlichen Anbieter.

Mit freudlichen Grüßen

Ihre Krista Sager