Frage an Krista Sager von Gunter Woelky D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Sager,
haben Sie vielleicht Kenntnis darüber, ob und auf welche Weise das (für die "kleinen Leute" schwer auszulebende) Insolvenzgesetzt novelliert werden soll - etwa im Sinne einer europäischen Anpassung mit weit kürzeren Verfahrenslaufzeiten von zwei oder drei Jahren statt wie bei uns sieben Jahren?
Mit freundlichen Grüßen
Dr Gunter Woelky
Sehr geehrter Herr Dr. Woelky,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Am 16. Mai 2013 hat der Bundestag eine Reform des Verbraucherinsolvenzrechts beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor. Schuldnerinnen und Schuldnern soll danach unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei bzw. fünf Jahren zu beenden. Die Möglichkeit der Beendigung nach drei Jahren soll bestehen, wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren eine Mindestbefriedigungsquote von 35 % erfüllt und zusätzlich die Verfahrenskosten begleicht. Gelingt ihm dies nicht, kann er die Dauer zumindest auf fünf Jahre verkürzen, wenn er die Verfahrenskosten begleicht. Ansonsten bleibt es bei den bisher vorgesehenen sechs Jahren.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die geplante Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens grundsätzlich begrüßt, auch vor dem Hintergrund, dass die bisherige Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens in Deutschland mit sechs Jahren im europäischen Vergleich relativ lang ist. Die jetzt beschlossene Regelung halten unsere Fachpolitiker aber für nicht weitgehend genug. Angesichts der recht hohen Befriedigungsquote von 35 % wird es nur sehr wenigen Verbraucherschuldnerinnen und Verbraucherschuldnern gelingen, in den Genuss der vorzeitigen Restschuldbefreiung zu kommen. Im grünen Änderungsantrag wird daher eine Verkürzung auf drei Jahre für alle Schuldnerinnen und Schuldner gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager, MdB