Frage an Krista Sager von Jannik S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Frau Sager,
Ich bin zurzeit ein Schüler der 10.Klasse eines Gymnasiums. Da ich auch einmal Politiker werden will, war für mich schon in der 9. Klasse klar, dass ich einmal einen Schülerauszausch machen werde. Nun war nur noch die Frage: Wann? und natürlich wie lange? Ich habe mich nun entschieden in der 11.Klasse einen Auslandsaufenthalt zu machen, und zwar nach Neuseeland oder Großbritannien.
Als ich von einem Freund hörte, dass man dort auch ein Internat besuchen und dann schließlich mit dem sog. "Weltabitur", dem International Baccalaureate Diploma (IB), seinen Abschluss machen könne, war ich gefesselt von der Vorstellung die dafür benötigten 2 Jahre in einem Land mit einer fremder Sprache zu besuchen.
Doch ein Problem besteht dabei: Ein solcher Auslandaufenthalt kostet zwischen 45.000€ und 60.000€, was meine Eltern ohne Hilfe nicht aufbringen können.
Meine Frage lautet also nun: Gibt es von der Bundesregierung ggf. irgendwelche Förderungsmaßnahmen, Steuererleichterungen oder Ähnliches? Und kann man wirklich 30% des Schulgeldes sparen, indem man es von der Steuer absetzt (Da meine Mutter meinte, dass man diese 30% dann wieder in irgendeiner anderen Steuer drauf zahlen muss)?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlich Grüßen
Jannik Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen aus der Ferne keine detaillierte, auf Ihre spezielle Situation abgestimmte Beratung geben kann. Um Ihren Fall und Ihre speziellen Fragen zu klären, empfehle ich Ihnen in erster Linie eine individuelle Steuer- und Bafög-Beratung.
Was ich Ihnen aber allgemein zum Thema steuerliche Absetzbarkeit und Unterstützungsmöglichkeiten bei Auslandsaufenthalten von Schüler/innen sagen kann, ist Folgendes:
Kommende Woche wird der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 im Plenum beraten. Passiert der Gesetzentwurf den Bundestag so, wie er eingebracht wurde, gilt eine 30%ige Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen für allgemeinbildende Privatschulen im Inland und EU-Ausland. Dabei sind die maximal absetzbaren Schulgeldzahlungen pro Kind jährlich auf 3.000 € gedeckelt.
Des Weiteren wäre zu klären, ob Sie sich für ein Stipendium bewerben sollten oder aber auch Anspruch auf Förderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 5 Ausbildung im Ausland, geltend machen können. Dort heißt es: "Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig; finden sie innerhalb der EU oder der Schweiz statt, gilt diese Beschränkung nicht.[?] Gefördert werden kann der Besuch von Ausbildungsstätten, die den Gymnasien ab Klasse 11, Höheren Fachschulen, Akademien, Hochschulen oder bestimmten Berufsfachschulklassen gleichwertig sind, nicht jedoch der Besuch anderer Ausbildungsstättenarten wie z. B. Abendgymnasien, Fachschulklassen und Berufsaufbauschulen.? Eine BAföG-Beratung kann Ihnen hier sicher weiterhelfen. Für die Schülerförderung nach dem BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Die nötigten Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer oder Internetverbindung der einzelnen Ämter des jeweiligen Bundeslandes können Sie unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php bei "Kommunale Ämter" einsehen.
Als eine weitere Alternative zur Ausbildungsförderung bieten diverse Banken unterschiedliche Bildungskredite an, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt mit geringeren Zinssätzen als bei üblichen Krediten, zurückzahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager