Frage an Krista Sager von Samko E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sagen ,
Meine Familie wohnt in Ihrem Wahlraum und deshalb wollen wir noch vor unserer Wahl von Ihnen folgendes wissen:
Rund 200000 Menschen leben seit vielen Jahren ohne eine sichere Aufenthaltsperspektive in BRD. Mit dem Zuwanderungsgesetzt sollten Kettenduldungen abgeschafft werden. In der Praxis zeigt sich, dass dieses Ziel nicht einnährend erreicht wird. Die unzureichenden Gesetzesformulierungen werden von den Innenministerien und Ausländerbehörden durch eine restriktive Auslegung nochmals verschärft. Selbst Jugendliche und Kinder , die in Deutschland aufgewachsen sind, haben kaum Chancen, ein Aufenthaltsrecht zu erreichen.
Was wollen Sie zur Verbesserung der Situation langjährig Geduldeter tun?
Treten Sie für eine großzugige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete ein?
Welche Kriterien werden Sie an eine Bleiberechtsregelung anlegen?
Mehr als eine Million Menschen leben ohne Papiere und ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dazu gehören Menschen, die aufgrund des restriktiven Asyl- und Ausländerrechtes in die Illegalität gedrängt worden sind und Opfer von Menschenhandel, die zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft nach Deutschland gebracht wurden. Ihnen wird der Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und den sozialen Sicherungssystemen verwehrt. Sie haben kaum eine Chance, ihre Lohnanspruche und Schutzrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Wer illegalisierten Menschen hilft, kann sich strafbar machen.
Was werden Sie tun, um die Situation von Menschen mit irregulärem Aufenthalt zu verbessern?
Wie bewerten Sie die Ergebnisse von Legalisierungen in anderen europäischen Ländern und halten Sie diese Maßnahmen für übertragbar?
Was wollen Sie tun, um Menschen ohne Papiere den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Mindestrechten zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Eugen,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Integration.
Zu Frage 1:
Trotz des großen Engagements der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, von PRO ASYL und vielen Prominenten konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes noch keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für bereits langjährig in Deutschland lebende geduldete Menschen erzielen - und dies obwohl Bündnis90 / Die Grünen hierzu in den Zuwanderungsgesetzverhandlungen zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt hatten. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine Bleiberechtsregelung nicht nur integrationspolitisch geboten ist, sondern auch im wohlverstandenen Interesse aller liegen würde. Da wir in Zukunft sowieso Zuwanderung brauchen werden, ist es eigentlich zwingend, die Menschen zu integrieren, die hier sowieso schon lange leben. Das gilt natürlich ganz besonders für die Kinder und jungen Menschen, die als Geduldete Hamburg als ihre selbstverständliche Heimat ansehen. Man kann nur hoffen, dass in den anderen Parteien durch Druck von unten und aus der Bevölkerung hier Vernunft endlich einkehrt.
Zu Frage 2:
Bündnis 90 / Die Grünen haben sich stets dafür eingesetzt Verbesserungen für illegale MigrantInnen voranzutreiben. Im sog. Zuwanderungskompromiss konnten noch nicht einmal ansatzweise Verbesserungen für Menschen ohne Aufenthaltsstatus erzielt werden. Hiermit wollen wir uns nicht zufrieden geben.
Im März 2005 gehörten viele führenden PolitikerInnen von Bündnis 90 / Die Grünen zu den UnterstützerInnen des sog. "Manifest Illegale Zuwanderung - für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion". Im Wahlprogramm haben sich Bündnis 90 / Die Grünen festgelegt: Wir wollen uns auch in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass illegal in Deutschland lebenden Menschen grundlegende Menschenrechte im Bereich der Gesundheitsversorgung, des Schulbesuch wie auch im Hinblick auf die Einklagbarkeit ihre Arbeitslohns nicht länger verweigert werden; dass ÄrztInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen und RichterInnen künftig nicht zur Denunziation von Illegalisieterten gezwungen werden dürfen; dass ein gesellschaftlicher Konsens hergestellt wird, um den betroffenen Menschen (ähnlich wie in Spanien, Frankreich, Belgien, Griechenland und den USA) ein Angebot zur Legalisierung machen zu können und dass der Umstand eines illegalen Aufenthalts nicht länger Ausschlussgrund für die Annahme eines Härtefalles im Sinne des § 23 a AufenthG darstellen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Krista Sager