Frage an Krista Sager von Axel R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Sager,
wieso muß ich als ALG II Empfänger, der der Aufforderung nachgekommen ist, seine Mietkosten durch Umzug zu senken, auf Teppichboden, Tapeten und der Kostenerstattung für Schönheitsreparaturen für die alte Wohnung verzichten und dieses selbst von meiner Leistung tragen ?
Im Widerspruchsbescheid der ARGE steht, das ich früh genug wußte, das ich umziehen muß und ich ja hätte sparen können. Es ist wirklich der blanke Hohn, denn innerhalb von einem halben Jahr hätte ich gar nichts ansparen können. In diesem Zeitraum war ich um neuen Wohnraum bemüht, denn die Fahrkosten zu den Wohnungsbesichtigungen und das Vorstellen bei den einzelnen Wohnungsanbietern, sollte ich bereits von meinem Leistungssatz tragen. Klingt wenig, aber die Masse macht es und z. B. 5 Besichtigungen im Monat sind rund 25,- € Fahrgeld.
In Hamburg bekommen nur Personen aus öffentlichen Einrichtungen die sogenannte Erstausstattung. Das z. B. Haftentlassenen mehr zustehen soll als mir, ist schon beleidigend. Redlichkeit scheint in Deutschland nichts mehr zu bedeuten.
Ich will mich weder am Staat bereichern, mich noch in die Reihe der Sozialschmarotzer eingliedern, ich stehe und stand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Aber einen versifften Dielenboden, wo der Teppichkleber vom Vorgänger noch dran haftet ist unzumutbar.
Wann bekommen Politiker wieder den Blick für die Realität? Wann wird endlich die Agentur für Arbeit abgeschafft? Denn Geld schluckende Verwaltungsstellen haben wir in Deutschland genug.
Auf geschönte monatliche Statistiken aus Nürnberg kann der Bürger sicherlich verzichten, denn diese sollen nur die fehlgeleitete Arbeitsmarktpolitik in ein positiveres Licht rücken, sprich bestärken. "Jeder schönt die Statistik wie er sie gerade braucht !" Die Leistungszahlung könnte genauso gut die BfA ausführen und den 2000,- € Gutschein für den privaten Arbeitsvermittler auch.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Richter, 33 Jahre, Hamburg
Sehr geehrter Herr Richter,
danke für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Probleme und Ihren Ärger bezüglich der Kostenübernahme für Teppichboden und Tapeten in Ihrer neuen Wohnung und Erstattung für notwendige Renovierungsarbeiten in ihrer alten Wohnung schildern.
Da ich die Details Ihres Falles nicht kenne, ist es mir nicht möglich, eine konkrete Einschätzung abzugeben. So wie Sie es schildern, könnte es aber tatsächlich sein, dass Ihnen Leistungen vorenthalten werden, die Ihnen eigentlich zustünden. Nach §23 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) II besteht ein Anspruch auf Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung und dazugehöriger Haushaltsgeräte; dazu gehört meines Erachtens auch ein Teppichboden. Für die Erbringung dieser Leistung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II aber die Stadt Hamburg zuständig, nicht der Bund oder die Bundesanstalt für Arbeit.
Ich würde Ihnen raten, eine individuelle Rechtsberatung, z.B. bei der Caritas oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband aufzusuchen, um sich individuell und verbindlich beraten zu lassen. Wir können und dürfen nämlich keine individuelle Rechtsberatung leisten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Hinweisen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager