Frage an Krista Sager von Axel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sager,
erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage zum Thema "Veröffentlichung von Nebeneinkünften" habe ich da noch.
Sowohl von verschiedenen Mandatsträgern der Grünen, als auch von Ihnen bekomme ich bezüglich einer zusätzlichen Veröffentlichung der Einkünfte auf Abgeordneten-Homepages immer die gleichlautenden Hinweise:
"...doppelte Veröffentlichung unter unterschiedlichen Voraussetzungen tatsächlich im Sinne von mehr Transparenz und Klarheit angemessen ist oder ob nicht eher zusätzliche Irritationen geschaffen würden.."
Das verstehe ich nicht!
Warum könnte es mich irritieren, (Neben)Einkünfte auch gleich auf der Homepage zu lesen???
Was meinen Sie mit unterschiedlichen Voraussetzungen??
Wenn der Abgeordnete Max Mustermann 1500,00 Euro Nebenverdienst hat und das so auf seiner Homepage und auf seiner Bundes- oder Landtags-Website steht, was kann da irritieren, wo ist da irgendeine unterschiedliche Voraussetzung?
Er hat eben 1500,00 Euro Nebenverdienst, eine klare eindeutige Information, an 2 Stellen im Internet nachzulesen.
Ich hoffe Sie können mir in diesem speziellen Punkt "auf die Sprünge" helfen da ich das, wie gesagt, nicht verstehe.
Vielleicht fehlen mir da Informationen die Sie mir noch mitteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Holm
Sehr geehrter Herr Holm,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es geht bei der Frage, ob neben der Veröffentlichung im Amtlichen Handbuch (und den entsprechenden Bundestagsinternetseiten) auch eine Veröffentlichung auf den Internetseiten der einzelnen Abgeordneten verpflichtend sein soll, darum, sicherzustellen, dass diese Angaben tatsächlich identisch sein müssen. Zum Beispiel müsste gewährleistet sein, dass sie gleichzeitig aktualisiert werden. Solche und weitere Details zu den Voraussetzungen einer Veröffentlichungspflicht, die über das Amtliche Handbuch hinausgehen, müssten verbindlich geregelt werden.
Wichtiger als diese Detailfrage ist aber, dass das geltende Recht nun tatsächlich auch angewendet wird. Bundestagspräsident Lammert hat ja nun endlich eingesehen, dass es trotz der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sinnvoll ist, die Vorschriften umgehend anzuwenden, so wie wir Grünen es seit Langem fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager