Frage an Krista Sager von Axel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo, und einen schönen guten Tag Frau Sager!
Ich hätte gerne Ihre Meinung zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und zusätzlicher Bezüge von Abgeordneten in Deutschen Parlamenten und Bürgerschaften gewusst.
Ein gutes Beispiel für Transparenz findet man ja bei den Linken ( http://www.linksfraktion.de ) Da ist für jeden Abgeordneten eine Liste der Bezüge, Nebentätigkeiten und Spenden einsehbar.
Für Abgeordnete der GRÜNEN gibt es so eine Übersicht für den Bundestag oder Landtage/Bürgerschaft nicht? Ich bin nicht grundsätzlich gegen Nebentätigkeiten. Vielleicht sind sie sogar Sinnvoll. Auch Mandatsträger bleiben so "im normalen Leben" Aber ich muss Wissen was mein Abgeordneter nebenher macht und wieviel er dafür bekommt!
Mein Grund:
Ich wähle Menschen. Diese Menschen verabschieden Gesetze. Dies kann unmitttelbar Einfluß haben auf mein Leben in dieser Gesellschaft. Ich habe also einigen Personen temporär Macht über mich verliehen. Diese Menschen möchte ich deshalb sehr genau kennen. Eigentlich muss ich sie sogar besser kennen als meinen besten Freund! Weil, im Zweifel, bei Streit, hat mein Freund keine (gesetzgeberische) Macht über mich, ich geh ihm vielleicht einfach aus dem Weg. Gesetzen kann ich nicht so einfach ausweichen. Abgeordnete können per Gesetz die Grundlage schaffen, mir gegenüber nötigenfalls Gewalt anzuwenden (Wenn ich mich dem Gesetz nicht fügen möchte). Da muss ich einfach diese Transparenz haben, die ich im normalen Privatleben nicht brauche!
Unabhängig von dem laufenden Verfahren einiger Abgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht zu dem Thema, ist es für mich zwingend Notwendig das mir alle (Grüne) Abgeordnete in allen Parlamenten transparente Einsicht in Ihre Nebentätigkeiten und Bezüge gewähren.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird doch nicht eine vorab-Veröffentlichung transparenter Informationen illegal machen. Es gibt also keinen Grund auf ein Urteil zu warten.
Axel Holm
Sehr geehrter Herr Holm,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nebeneinkünfte, die ich gerne wie folgt beantworten möchte.
Die grüne Fraktion war maßgebliche Triebfeder für die neuen Verhaltensregelungen, die bei den Nebeneinkünften künftig mehr Transparenz schaffen werden. Die Veröffentlichung wird derzeit vom Bundestagspräsidenten Lammert (CDU) bedauerlicherweise noch mit Rücksicht auf den zu erwartenden Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema blockiert. Wir haben ihn mehrfach dazu aufgefordert, geltendes Recht anzuwenden.
Die neuen Transparenzregelungen dienen der Sicherung der Unabhängigkeit des Mandats. Sie dienen nicht der Befriedigung von Sozialneid und sollen auch nicht wirtschaftliche Betätigungen von Abgeordneten diskreditieren oder unmöglich machen. Sie sollen lediglich verhindern, dass über die wirtschaftlichen Interessen der Abgeordneten auf die Ausübung ihres Mandats in illegitimer Weise Einfluss genommen wird.
Ab jetzt gilt,
- dass die Wahrnehmung des Amtes im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht (Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat aber möglich sind),
- die Anzeigepflichten gegenüber dem Bundestagspräsidenten insofern erweitert werden, als fortan die bisherige Unterscheidung von mandatsbegleitender Berufstätigkeit und Nebentätigkeit aufgehoben wird,
- die Angaben in pauschalierter Form stufenweise ( 1.Stufe: monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro; 2.Stufe: Einkünfte bis 7000 Euro; 3.Stufe: Einkünfte über 7000 Euro) im Amtlichen Handbuch und auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden und
- ein Sanktionssystem in Form von Ordnungsgeldern vorgesehen wird. Konkret: Kommt der Abgeordnete in diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht nach, so kann der Bundestagspräsident gegen ihn ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung, also rund 48.000Euro, verhängen.
Fraglich ist, inwieweit eine zusätzliche Veröffentlichung auf der Homepage eines jeden Abgeordneten außerdem sinnvoll ist. Die Fraktion prüft derzeit, ob eine doppelte Veröffentlichung unter unterschiedlichen Voraussetzungen tatsächlich im Sinne von mehr Transparenz und Klarheit angemessen ist oder ob nicht eher zusätzliche Irritationen geschaffen würden. Ich teile Ihnen aber sehr gerne mit, dass ich über keine Nebeneinkünfte verfüge.
Mit freundlichen Grüßen,
Krista Sager