Frage an Krista Sager von Walter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sager,
ich habe diese Frage bereits Herrn Kruse gestellt, dieser gab jedoch wie gewohnt keine aufschlussreiche Antwort.
Was halten Sie persönlich von der EuropäischenMenschenRechtsKonvention (EMRK), besonders
1 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
2 Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
[...]
c einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
?
Am besten mit Bezug auf Lybien bzw. Syrien oder aber GG § 20.4.
PS: Durch eine Regierung, welche einerseits allg. gültige Menschenrechte für andere Länder fordert, sich andererseits aber eine solche sog. "Menschenrechtskonvention" zu eigen machen will, verliere ich allmählich den Glauben in unsere Domokratur und muss zwangsläufig an die DDR denken.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Walter Banzen