Frage an Krista Sager von Jutta W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sager,
laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären.
Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?«
Dann hätte ich gerne noch gewußt, wie Sie zu den Unmengen von grausamen und grauenhaften Tierversuche der Universität Hamburg stehen, Ich habe gehört, daß die Schmerzensschreie der Tiere schrecklich sein sollen (lt Nachbarn der Uni)
Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort von Ihnen erhalten würde.
Herzlichen Dank im voraus
Jutta Wilkens
Sehr geehrte Frau Wilkens,
vielen Dank für ihre beiden Fragen zum Thema Tierschutz.
Das Tierschutzgesetz schreibt eine verhaltensgerechte Unterbringung von Nutztieren vor und untersagt das unnötige Zufügen von Schmerzen. Dennoch kommt es immer wieder zu Gesetzesbrüchen -, teils wegen unzureichender Kontrollen, teils weil die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend konkretisiert sind.
Wir Grüne fordern bessere Kontrollen, wissen aber, dass für die Kontrollen die Bundesländer zuständig und verantwortlich sind. Wir setzen uns zudem für verbesserte Haltungsbedingungen für Nutztiere ein, aktuell mit zwei Anträgen zur Haltung von Puten und Kaninchen, für die es bisher außer dem Tierschutzgesetz keinerlei Regelung gibt. Zudem hat die grüne Bundestagsfraktion 2009 einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt, mit dem wir dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz auch in der Nutztierhaltung Rechnung tragen wollen. Diesen Gesetzesentwurf werden wir in den nächsten Monaten im Bundestag zur Abstimmung stellen.
Auch in der Nutztierzucht gibt es dringenden Handlungsbedarf. Am 23. Mai haben wir zu einem Fachgespräch unter dem Titel "Wenn die Zucht zur Qual wird" geladen, um über geeignete Instrumente gegen zuchtbedingte Gesundheitsprobleme bei Nutztieren zu beraten. Gegenwärtig werten wir die Ergebnisse aus.
Wenn sie über Informationen verfügen, dass an der Universität Hamburg Tierversuche durchgeführt werden, die den Anforderungen des Tierschutzgesetzes - insbesondere der ethischen Vertretbarkeit und der Unerlässlichkeit - widersprechen, bitte ich Sie dringend, sich an die für die Einhaltung des Tierschutzes zuständige Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg zu wenden sowie an die Tierschutzkommission, die für die Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen berät und in der auch zwei von Tierschutzorganisationen benannte Vertreterinnen und Vertreter sitzen.
Im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz plädieren Bündnis 90/Die Grünen dafür, das Genehmigungsverfahren klarer als bislang zu formulieren und die Rolle der Ethikkommissionen stärken. Diese Kommissionen sollen in Zukunft mindestens zur Hälfte mit Personen aus Vorschlagslisten anerkannter Tierschutzorganisationen besetzt und durch die Einführung eines Vetorechts von beratenden zu mitwirkenden Kommissionen aufgewertet werden. Die Forderung nach einer paritätischen Besetzung der Tierschutzkommission findet sich auch im Antrag "Tierversuche reduzieren - tierversuchsfreie Forschung stärken!", den die GAL-Fraktion am 17. Mai 2011 in die Hamburgische Bürgerschaft der eingebracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager