Frage an Krista Sager von Erich H. bezüglich Recht
Werte Frau Sager,
ungefähr 75% aller Bürger sind froh, dass Herr zu Guttenberg Minister ist und wollen , dass es so bleibt. Warum haben Sie diese Bürger in Ihrer Frage an Herrn zu Guttenberg so abqualifiziert?
Gibt es deshalb keine Volksbefragungen, weil Sie uns alle nicht für fähig halten "wissenschaftlich zu arbeiten?"
Warum darf überhaupt jemand das Volk vertreten, wenn er nicht einen richtigen Beruf gelernt hat? Zum Beispiel Facharbeiter, Ingenieur usw., dann könnte er doch mit Fachkompetenz überzeugen.
Mit freundlichem Gruß
E. Humplik
Sehr geehrter Herr Humplik,
am 11. Mai 2011 kam die Kommission „Selbstkontrolle der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth in ihrem Gutachten zur Causa Guttenberg zu dem Ergebnis, „dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat“ (vgl. Bericht an die Hochschulleitung der Universität Bayreuth aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg). Bereits am 23. Februar 2011 hatte die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth den Beschluss gefasst, zu Guttenberg den Doktorgrad nachträglich abzuerkennen.
Ich bin ausgesprochen froh darüber, dass die Versuche der Bundeskanzlerin und Teilen der Bundesregierung, den wissenschaftlichen Betrug von zu Guttenberg in der Öffentlichkeit zu bagatellisieren, gescheitert sind. Es ging ausdrücklich nicht darum, ob jemand promoviert haben muss, um Minister zu sein, sondern um den Plagiats- u. Täuschungsvorwurf. Dies sind gravierende Tatbestände, die im Wissenschaftsbereich nicht hingenommen werden dürfen. Wenn Herr zu Guttenberg gar nicht den Versuch gemacht hätte, sich einen Dr.-Titel zu erschleichen, wäre das Problem gar nicht erst entstanden.
Im Übrigen setzen sich Bündnis 90/Die Grünen seit Jahren dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Wahlen per Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – bei Gewährleistung der Grundrechte und des Minderheitenschutzes – über wichtige bundespolitische Fragen entscheiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager