Frage an Krista Sager von Rudolf M. S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Sager,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort zu dem Vorschlag, auf dem Stimmzettel eine Möglichkeit der Enthaltung einzurichten.
Der Sinn dabei wäre, dass Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, ausdrücklich zwischen ´Boykott´ und ´Enthaltung´ zu unterscheiden. Wer schlichtweg nicht die geeignete Kandidatin / den geeigneten Kandidaten bzw. die passende Liste gefunden hat, erhält trotzdem eine Möglichkeit, sich auf geordneten Wegen an der Wahl zu beteiligen. Mensch wird da nicht sofort zu einem ´Nichtwähler´, sondern wird am Ausgang des Wahllokals möglicherweise sogar noch zu den Gründen der Entscheidungsschwierigkeiten befragt (Stichproben durch die Umfrageinstitute).
Ja, für den Fall, dass sich eventuell einmal ein großer Prozentsatz oder sogar die Mehrheit enthalten würde... dann wäre das sicher ein deutliches Signal an die Politik. Diese hätte sodann die Möglichkeit, sich näher mit den Gründen auseinanderzusetzen und den Bezug zur Wählerschaft wieder deutlicher auszubauen – beziehungsweise wären natürlich auch die Wählerinnen und Wähler selbst gefordert, ihre Anliegen deutlich zu machen und an neuen Wegen ´mitzubauen´.
Inwieweit ist es mir nun gelungen, den konstruktiven Ansatz dieses Vorschlags deutlich zu machen (niedrigschwelliges Angebot auch an ´Unentschiedene´, sich formal korrekt in den demokratischen Willensbildungsprozess bzw. Wahlvorgang einbringen zu können)?!
Mit freundlichen Grüßen,
R.S.