Frage an Krista Sager von Michael E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Sager,
ich möchte Ihnen die gleichen Fragen stellen, die ich auch an Herrn Kruse und Herrn Sönksen
gerichtet habe:
Das Amt des Bundespräsidenten ist neu zu besetzen.
Finden Sie es richtig, das bei der Kandidatenauswahl parteipolitisches Kalkül
Grundlage für einen Vorschlag ist? So sehe ich jedenfalls die Auswahl von Herrn Wulff.
Ist es statt dessen nicht besser, eine Person zu nominieren, die über Parteigrenzen hinweg
und besonders bei der Bevölkerung ein gewisses Ansehen genießt? Das muss nun nicht Herr Gauck sein, aber er ist ein gutes Beispiel dafür, das die Bundesbürger eine andere Meinung
haben, als unsere Bundeskanzlerin.
Mit freundlichem Gruß
Michael Ecks
Sehr geehrter Herr Ecks,
ohne Zweifel sollte sich die Entscheidung für einen Kandidaten ausschließlich an den Qualitäten des potenziellen Bewerbers für das höchste Amt im Staat orientieren. Es sollte sich um eine Persönlichkeit handeln, die in der Lage ist, wichtige Impulse und Denkanstöße im öffentlichen Diskurs zu geben und integrativ zu wirken. Sicher auch um eine Persönlichkeit, die bei der Gesamtbevölkerung breite Akzeptanz und hohe Anerkennung weit über parteipolitische Bindungen hinaus genießt. Das heißt nicht, dass sich das Amt des Bundespräsidenten und parteipolitische Mitgliedschaft ausschließen. Gleichwohl ist es wichtig, dass sich der Bewerber von etwaiger eigener Parteienzugehörigkeit intellektuell emanzipiert hat. Joachim Gauck als Kandidat für die Wahl des zukünftigen Bundespräsidenten ist im Vergleich zu Christian Wulff hier sicher die glücklichere und bessere Wahl. Bei Letzterem stellt sich doch die Frage, ob er seiner politischen Herkunft, seinem parteipolitisch motivierten Denken und seinen politischen Entscheidungen in der Vergangenheit nicht viel zu sehr verpflichtet ist. So war es Christian Wulff, der als niedersächsischer Ministerpräsident vehement für das Kooperationsverbot zwischen Bund und Land bei der Bildung gestritten hat. Mit dem bekannten Ergebnis, dass seit der Föderalismusreform 2006 der Bund die Ländern nicht mehr bei Verbesserungen im Schulbereich finanziell unterstützen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager