Frage an Krista Sager von Tilman T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag.
Bitte drängen Sie im Bundestag darauf, sich noch einmal mit subventionierten Rüstungsexporten an Israel zu beschäftigen.
Laut der britischen "Sundaytimes" sind die drei neuesten von Deutschland gelieferten U-Boote auf dem Weg in Richtung Iran - oder sogar schon dort vor Ort:
http://www.timesonline.co.uk/tol/news/world/europe/article7140282.ece
Nach den gestrigen Ereignissen, wäre es durchaus angebracht, dieses Thema noch einmal zu prüfen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Tilman Tenschert
Sehr geehrter Herr Tenschert,
wie kaum ein anderer Bereich ist die Rüstungsexportpolitik der parlamentarischen Kontrolle und Mitbestimmung entzogen. Die Entscheidungen werden geheim im Bundessicherheitsrat gefällt. Der Bundestag wird lediglich nachträglich, mit großer zeitlicher Verzögerung und ohne weitere Details im jährlichen Rüstungsexportbericht informiert. Eine Mitsprache des Parlaments ist zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Dabei gibt es durchaus Länder, die zeigen, dass es besser und transparenter geht, wie zum Beispiel Schweden oder die USA.
Wir Grünen fordern seit langem, die Genehmigungspraxis transparenter und restriktiver zu gestalten. Der Bundestag muss bei zentralen Exportabsichten – und dazu gehört sicherlich die Lieferung von U-Booten nach Israel – vorab unterrichtet und konsultiert werden und das Parlament soll ein Widerspruchsrecht bei der Bewilligung von Rüstungsexporten erhalten. Die Einhaltung der Rüstungsexportrichtlinien und grundlegender ethischer Standards muss durch Transparenz und Mitspracherechte gewährleistet werden. Im Dezember 2008 haben wir einen entsprechenden Antrag vorgelegt (Bundestags-Drs. 16/11388). Wir werden auch künftig das Thema Rüstungsexport in den Bundestag tragen und auf eine restriktivere Politik drängen.
Aufgrund des elementaren Interesses und der besonderen Mitverantwortung Deutschlands am Existenzschutz für den Staat Israel können Rüstungsexporte an Israel zulässig sein und kann auch eine Beteiligung an den Kosten begründet sein. Allerdings muss auch für diese Ausnahmen zwingend gelten, dass sie Spannungen in der Region nicht auslösen, aufrechterhalten oder verschärfen dürfen. Diese Maßstäbe gelten auch für die Lieferung von U-Booten an Israel. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die elementaren Verpflichtungen deutscher Rüstungsexportpolitik und würde die deutsche Politik strikter Nichtverbreitung in Zweifel ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager