Frage an Krista Sager von Friedrich H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Sager,
danke für Ihre umgehende Reaktion. -
Leider sind Sie auf den zweiten Teil meiner Frage nicht eingegangen. Darum zitiere ich sie hier noch einmal:
" ....2. Sie scheinen, um es vorsichtig auszudrücken, nicht zu wissen, dass es Reiche und Arme Träger gibt. Das Rote Kreuz und der DPWV z.B. gehören zu den Armen Trägern, die Kirchen zu den Reichen.
Letztere sind es ja nicht nur formal, sondern wirklich reich.
Darum ist eine Gleichstellung beider Arten von Trägern eine gravierende Ungerechtigkeit. "
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
Kirchen und andere private oder gemeinnützige Träger sind insofern gleichgestellt, als sie für gleiche Leistungen auch gleiche Entschädigung bekommen. Eine Ungleichbehandlung von Leistungsanbietern, die dieselben Standards zu erfüllen haben und vergleichbare Leistungen erbringen, könnte der Staat kaum rechtfertigen. Im übrigen geht es bei der Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots an sozialen Einrichtungen, bei dem der Staat nach dem Subsidiaritätsprinzip auf private Anbieter zurückgreift, nicht um die Subventionierung von gesellschaftlichen Institutionen und auch nicht um Umverteilung. So halten wir Bündnisgrünen beispielsweise eine Reform der Kirchensteuer durchaus für notwendig; diese Frage hat aber mit der Frage der Kirchen als soziale Dienstleister nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen,
Krista Sager