Frage an Krista Sager von Reiner S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Sager,
Um erfolgreich die rechten Strukturen zu zerstören und die NPD und alle anderen rechten Gruppierungen zu bekämpfen brauchen wir dringend ein Verbot derselben. Nur so kann ihnen z.B. der Zugang zu Geldern (=Steuergelder) und die Möglichkeit der öffentlichen Auftritte genommen werden. Ich will nicht immer wieder hilflos daneben stehen, wenn die Nazis auf öffentlichen Plätzen unter dem Schutz der Behörden ihr braunes Gedankengut verbreiten!
Sie stehen einem Verbotsverfahren gegen die NPD kritisch gegenüber. Sie Begründen ihre Haltung mit der Sorge um eine weitere Abweisung des Verbots vom Verfassungsgericht. In diesem Punkt stimme ich Ihnen auch zu, es darf kein weiteres Scheitern geben.
Aber,was unternehmen Sie und die GRÜNEN, um eben diese Hinderungsgründe für ein Verbot, wie z. B. der Einsatz von V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungszirkeln der NPD, zu unterbinden?
Mit freundlichen Grüssen
Reiner Schöning
Sehr geehrter Herr Schöning,
aufgrund der Erfahrungen mit Verbotsversuchen ist es wichtig, das Thema genauer in den Blick zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das NPD-Parteiverbotsverfahren vorzeitig beendet, weil sich in Führungspositionen der NPD V-Leute befanden, als die Klagen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zum Verbot beim Bundesverfassungsgericht eingegangen waren. Vor diesem Hintergrund besteht für einen zweiten Anlauf für ein NPD-Parteiverbotsverfahren folgende Problematik:
Damit ein zweiter Anlauf nicht wieder vorm Bundesverfassungsgericht scheitert, müsste ein Rückzug der Informanten bzw. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder erfolgen. Dann müsste man sich aber auch über die Konsequenzen eines solchen Rückzugs im Klaren sein. Dabei ist nicht sicher, ob ein Rückzug der geeignete Weg ist, um ein Verbotsverfahren erneut erfolgreich in Gang zu bringen, ohne dass dieses wieder vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert und somit nicht mit dem gewünschtem Ergebnis zu Ende geführt wird. Die NPD hätte in diesem Fall jahrelang Zeit, sich ohne direkte Beobachtung durch die Verfassungsschutzorgane auf ein Verbotsverfahren einzustellen.
Mit einem NPD-Verbot wäre das grundlegende Problem Rechtsextremismus auch keineswegs gelöst, sondern es würde als Folge möglicherweise zu einem Wechsel der NPD-Mitglieder in andere rechtsextremistische Organisationen und dabei zu einem noch engeren Zusammenrücken der rechtsextremen Szene kommen. Bündnis 90/Die Grünen stehen für die konsequente strafrechtliche Verfolgung rechtsextrem motivierter Straftaten. Politisch geht es vor allem darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, dass Rechtsextremismus den Boden entzieht. Zentral bleibt die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Einstellungen. Hier präventiv vorzugehen, ist die Grundlage für das nachhaltige Zurückdrängen von Nazi-Aktivitäten. Dazu ist neben politischer Aufklärungs- und Bildungsarbeit generell die Stärkung der Zivilgesellschaft zentral.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager