Frage an Krista Sager von Corinna S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Sager,
ich habe den Artikel „Zu Zweit mit Krista Sager; Grüner geht’s nicht“ gelesen sowie „Der Ramazan-Avci-Prozess“ in "Die Strafverteidigerin". Anfang 2008 hatte ich mich u. A. an Herrn Dr. Steffen wegen der wohl unzutreffende Verwendung der Bezeichnung „Dr.“ für den damaligen Senator Herrn Dräger gewandt. Seit Anfang 1999 war er Geschäftsführer am NITHH. Sie sind damals als Senatorin Mitglied des Aufsichtsrates gewesen (Blatt 17, 66 HRB 69206). In den Unterlagen beim Handelsregister finden sich notariell beglaubigte, vom Geschäftsführer unterzeichnete Dokumente mit der Bezeichnung „Dr. Jörg Dräger“ (vgl. Blätter 20 ff.).
Herrn Dr. Steffen antwortete auf meine Frage an ihn:
„(…) es wäre in der Tat ausgesprochen peinlich, wenn zuträfe, dass
Herr Dräger auch in aktuellen Veröffentlichungen als ,Dr. Dräger,
geführt wird. Da sollte ein Wissenschaftssenator mehr drauf achten. Dies
gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sein Staatsrat seinerzeit als
falscher Professor durch die Lande lief.(…)“
Inzwischen ist Herr Dr. Steffen Senator. Zudem gibt es wohl beim Senat ein Aufsichts- und Leitungsrecht (vgl. § 147 GVG, Art. 33, 42 LVerfassung).
Montag habe ich gelesen, dass Herr Dr. Dräger aus Hamburg wegziehen wird.
Der ehemalige Staatsrat war immerhin Professor, bevor er „als falscher Professor durch die Lande lief“. Mißbrauch von Titeln etc. wird in Hamburg wohl verfolgt.
Gemäß Amtlichem Anzeiger vom 16. Mai 2008 (30. April 2008, BWF) dürfte die Verwendung der Bezeichnung „Dr. Dräger“ zwar inzwischen zutreffend sein. Aber früher dürfte „Dr.“ (oder „Dr.“ und „Ph.D.“) wohl nicht unbedingt zutreffend gewesen sein.
Vor diersem Hintergund bin ich irritiert.
Da Sie sich wohl auch weiterhin mit Themen aus dem Bereich Bildung befassen (z.B. Diskussion Standort der Universität Hamburg), würde ich gern grundsätzlich wissen, wie Sie -als juristischer Laie - einen unzutreffenden Gebrauch eines Titels einschätzen würden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Schlund