Frage an Krista Sager von Catharina W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Frau Sager,
"Menschen mit Behinderung, die für ein selbstbestimmtes Leben auf personelle Unterstützung angewiesen sind, benötigen Persönliche Assistenz. Die sozialrechtlichen Regelungen für Persönliche Assistenz sind nicht umfassend ausgestaltet und abhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Menschen und seiner Angehörigen. Für viele Lebensbereiche besteht kein oder nur ein unzureichender Anspruch auf Persönliche Assistenz. Menschen mit Behinderung können so nicht gleichberechtigt am Leben der Gemeinschaft teilhaben. Sie können keine Veranstaltungen besuchen, keinen Urlaub verbringen, kein Familienleben leben. Menschen, die Persönliche Assistenz benötigen, müssen von Sozialhilfe leben, obwohl sie auch ein eigenes Arbeitseinkommen haben. Sie müssen dieses zu einem Großteil für ihre Assistenz einsetzen und leben somit in Armut. Familien werden als Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaft genommen."(ForSeA)
Genau dieses ist bei mir der Fall. ich habe erfolgreich studiert und arbeite seit einigen Jahren an der Universität seit einigen Monaten sogar auf einer vollen Stelle. Ökonomisch gesehen macht dieses jedoch überhaupt keinen Sinn, denn 70% meines Nettoeinkommens über dem Sozialhilfe Regelsatz muss ich für meine Assistenz verwenden. Das heißt ich zahle meine Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern und muss trotzdem einen erheblichen Teil meines Einkommens für die notwendige Assistenz aufwenden. Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für die von der Bundesregierung ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention Art. 8 einsetzen?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen und gleich auch ihre Mitkandidaten fragen.
Catharina Wesemüller
Sehr geehrte Frau Wesemüller,
auch künftig werde ich mich dafür einsetzen, dass die UN-Behindertenkonvention schnellstmöglich und umfassend umgesetzt wird. Sie beklagen ganz zu recht, dass ihre Berufstätigkeit finanziell betrachtet kaum einen Sinn macht, solange ihr Gehalt weitgehend mit den Kosten für die notwendige persönliche Assistenz verrechnet wird. Solche Regelungen verhindern Teilhabe. Wir Grünen treten dafür ein, die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe künftig als einkommens- und vermögensunabhängige, bedarfsgerechte und budgetfähige Leistungen zur Verfügung zu stellen. Für diese Unterstützungsleistungen soll somit auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragstellerinnen/Antragsteller ebenso verzichtet werden wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir Grünen einen detaillierten Antrag in den Bundestag eingebracht, wie wir die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln wollen, um zu einem umfassenden Teilhabesicherungsgesetz mit einheitlicher Leistungserbringen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu kommen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7748).
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager