Frage an Krista Sager von Jens G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Sager!
Mein Studium liegt nun schon ein paar Jahre zurück aber ich habe durch einige Bekannte immer noch gute Kontakte zu Menschen die an Hochschulen arbeiten. Zu meiner Hochschulzeit begann die Einführung des BA/MA Systems. Nach der Halbherzigkeit der Einführung, bei gleichzeitiger Beibehaltung des dualen Ausbildungssystems, möchte ich hier nicht fragen, sondern nach den Akkreditierungs-Agenturen. In letzter Zeit höre ich des Öfteren, wie solche Studiengänge geplant werden. Da werden studentische Hilfskräfte damit betraut mal eben ein Konzept zu schreiben. Die saugen sich dann irgendwas aus den Fingern, was dann so ohne weitere Kontrolle akkreditiert wird. Für die Akkreditierung fließen Gelder an die Agenturen, die den Prüfaufwand entschädigen. Meine Frage, wie kann es sein, dass …
1. Studiengänge akkreditiert werden zu denen es kein Studienprogramm gibt? (Also m.E. eine Prüfgrundlage fehlt)
2. Studiengänge akkreditiert werden bei denen, die nötigen Lehrdeputate fehlen? (die also nicht durchführbar sind)
3. BAs akkreditiert werden, die von jeglicher Berufsqualifizierung befreit sind? (Also die BA Idee nicht umgesetzt wird)
Meine Interpretation ist das hier Gelder fließen, ohne dass es eine entsprechende Gegenleistung gibt und das klingt für mich nicht in Ordnung. Was genau prüfen diese Agenturen und wie werden sie wiederum effektiv überprüft?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Geumann,
die Situation bei der Umsetzung der Bachelor-/Master-Studiengangstruktur ist an den einzelnen Hochschulen und in den Bundesländern sehr unterschiedlich und bedarf laufender Überprüfung und Nachsteuerung. In Ihren Fragen bringen Sie starke Zweifel darüber zum Ausdruck, dass durch die Akkreditierungsverfahren der Agenturen Mindeststandards und Berufsrelevanz akkreditierter Studiengänge sichergestellt werden und öffentliche Gelder richtig eingesetzt werden. Ich rate Ihnen, sich dazu an den Akkreditierungsrat zu wenden.
Er wurde durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz von Dezember 1998 eingerichtet und setzt sich zusammen aus vier Hochschulvertretern, vier Ländervertretern, fünf Vertretern der Berufspraxis, zwei Studierenden und zwei internationalen Vertretern. Der Akkreditierungsrat zertifiziert die Agenturen, die zur Akkreditierung von Studiengängen berechtigt sind, und legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung fest. Auf der Homepage des Akkreditierungsrats unter http://www.akkreditierungsrat.de können Sie sich auch über die Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen sowie über die Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung informieren. Wir Grüne haben dieses Jahr im April einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung dazu auffordern, gemeinsam mit den Ländern eine Gesamtstrategie zur Verbesserung der Qualität der Lehre in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen vorzulegen und eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen. Wir fordern darüber hinaus, im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz eine Evaluation bezüglich der Studierbarkeit der umstrukturierten Studiengänge in Auftrag zu geben. Diese Evaluation muss Empfehlungen zur Nachjustierung im Sinne einer besseren Studierbarkeit und höheren Studienqualität enthalten, die innerhalb der Akkreditierungsverfahren umgesetzt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Krista Sager