Frage an Krista Sager von Gerhard R. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Sager,
zu den Fehlern in Ihrer Antwort vom 2.9.05 betr. Theologenausbildung mit öffentlichen Mitteln und soziale Leistungen der Kirchen:
Wenn eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Uni die Theologenausbildung durchführt, fördert sie auch die Kirchen: In Hamburg wurde diese Aufgabe vor 1954 von einer kircheigenen Hochschule wahrgenommen!
Bei dieser Gelegenheit eine Zusatzfrage: Was geschieht, wenn nichtchristliche Religionsgemeinschaften unter Hinweis auf Artikel 3 Grundgesetz(Verbot der Benachteiligung) ebenfalls die Ausbildung in der Hamburger Uni fordern?
Zu den sozialen Leistungen der Kirchen: Die Hamburger Sozialbehörde hat öffentlich erklärt, dass die kirchlichen Kita-Träger dadurch privilegiert sind, "dass die Kirche über die Jahre immer mehr staatliche Zuschüsse erhalten habe und durch die Kirchensteuer privilegiert sei".
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Mail vom 3. September. Gern nehme ich zu Ihrer Nachfrage noch einmal Stellung. Natürlich ist es grundsätzlich möglich, dass auch nichtchristliche Religionsgemeinschaften sowie Weltanschauungsgemeinschaften Bekenntnisunterricht an Schulen erteilen, sofern sie gewisse organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Folglich muss auch eine Ausbildung von Lehrkräften an den Hochschulen ermöglicht werden. Die Hochschulen fallen allerdings in die Zuständigkeit der LÄnder und nicht des Bundes.
Bündnis 90 / Die Grünen tritt für die Gleichberechtigung von Religionsgemeinschaften ein, sofern sie sich an den Grundwerten unserer Verfassung orientieren. Insbesondere fordern wir seit langem die Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie, nicht zuletzt, um dadurch deutschsprachige islamische Lehrer für islamischen Religionsunterricht heranzubilden. In Hamburg unterstützen wir die Idee eines religionswissenschaftlichen Zentrums an der Universität.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zu der von Ihnen zitierten Erklärung der Hamburger Sozialbehörde nicht äußern kann und Sie auf meine erstes Antwortschreiben verweisen muss. Kirchliche Einrichtungen, die staatliche Aufgaben wie die Kinderbetreuung übernehmen, erhalten die gleichen staatlichen Zuschüsse wie andere freie Einrichtungen auch. Wenn die kirchlichen Träger über diese Finanzierung hinaus bereit sind, eigene Mittel in Ihre Einrichtungen bzw. Erfüllung der Aufgaben investieren, so können wir darin kein Privilegierung erkennen.
Mit freundlichen Grußen
Krista Sager