Welche Ansätze haben Sie, um den Kostenträger aufzuerlegen, dass in Kontrastmittelausschreibungen nicht nur der Preis zählt, sondern auch Qualitätskriterien (Strahlenschutz) vorhanden sind?
Sehr geehrte:r Sofian K.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kontrastmittel.
Im Bereich der Arzneimittel beschäftigen wir uns vermehrt mit dem Problem von Lieferketten und Lieferengpässen.
Oft wird in dieser Debatte nur die Quantität von Arzneimitteln beleuchtet, nicht aber die Qualität.
Wir setzen uns dafür ein, dass bei Ausschreibungen auch Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden müssen.
Künftig könnte so auch der Strahlenschutz bei Kontrastmitteln eine Rolle bei der Vergütung spielen.
In der Vergangenheit haben wir uns dem Thema Kontrastmittel angenommen (siehe dazu https://schulz-asche.de/tag/kontrastmittel/). Durch die Veröffentlichung eines Berichts des Bundesrechnungshofes zur Vergütung von Kontrastmitteln sind neue Fragen zu Kontrastmitteln aufgekommen.
Diese müssen in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Hier geht es sowohl um die Qualität von Kontrastmitteln als auch die Bepreisung und Ausschreibeverfahren.
Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
Mit besten Grüßen
Kordula Schulz-Asche