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Kordula Schulz-Asche
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Grit F. •

Warum halten Sie eine Impfpflicht gegen Covid trotz eingeschränkter Effektivität der Vakzine für eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme?

Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,

Sie setzen sich für eine Impfpflicht gegen Covid 19 ab 50 ein, um einer Überlastung des Gesundheitswesens vorzubeugen. Warum halten Sie dies für eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme, obwohl die derzeitigen Vakzine weder einen dauerhaften Eigenschutz noch mangels steriler Immunität einen zuverlässigen Schutz anderer bieten? Wäre nicht eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser und eine Schaffung besserer Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal die geeignetere Maßnahme, die zudem keinerlei Eingriffe in die Grundrechte bräuchte?
Ich bin gespannt auf Ihre Argumente als gelernte Krankenschwester und Mitglied einer Partei, der früher einmal die Verteidigung von Bürgerrechten gegen Übergriffe des Staates am Herzen lag.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der vergangenen Debatte um eine allgemeine Impfpflicht habe ich mich für den Gesetzentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 stark gemacht. Meine Entscheidung für oder gegen eine allgemeine Impfpflicht habe ich u.a. auf Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und des Robert-Koch-Instituts getroffen (RKI). Für alle zugelassenen Impfstoffe wurde insgesamt eine gute Wirksamkeit nachgewiesen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Das belegt auch ein vom RKI durchgeführtes systematisches Review, das fortlaufend aktualisiert wird (Living Systematic Review). Die Impfung ist daher eine zuverlässige Schutzmaßnahme und verhindert eine Überlastung des Gesundheitssystems, vermeidet Versorgungsengpässe bei der Zuteilung von medizinischen Ressourcen für Menschen mit schweren COVID-19-Verläufen und ist geeignet, die Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist das Risiko für schwerwiegende Reaktionen nach einer COVID-19-Impfung sehr gering: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtet von 0,2 Verdachtsfällen pro 1000 Impfungen - es betrifft also durchschnittlich nur eine von 5.000 Personen.

Auch im kommenden Herbst wird wieder mit steigenden Infektionszahlen gerechnet, auf die das Gesundheitswesen vorbereitet werden muss. Auch wenn die Wirksamkeit der COVID-19-Impstoffe gegenüber EINIGEN Virusvarianten des Coronavirus zum Teil reduziert ist, halte ich die Impfung nach wie vor für ein geeignetes Mittel, um der Pandemie Einhalt zu gebieten – zumal bereits verschiedene Impfstoffhersteller unter Hochdruck an einer an Omikron angepassten Version der Vakzine arbeiten.

Ich möchte außerdem noch auf Ihre Frage nach einer weitergehenden Reform der Krankenhausfinanzierung eingehen: Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt eine weitgehende Krankenhaus- und Strukturreform anzustoßen sowie verschiedene Maßnahmen zur Entlastung von Pflegefachkräften auf den Weg zu bringen. Das BMG hat eine Expertenkommission zur Krankenhausreform ins Leben gerufen, die bereits ihre Arbeit aufgenommen hat. So wollen wir langfristig die Arbeitsbedingungen in Gesundheitseinrichtungen verbessern und die Finanzierung der Krankenhäuser sichern.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Kordula Schulz-Asche

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