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Kordula Schulz-Asche
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus S. •

Frage an Kordula Schulz-Asche von Klaus S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,

durch das GMG von 2003 traten ab 2004 für Millionen Menschen gravierende Änderungen für die Auszahlung ihrer Altersversorgungsbezüge (Betriebsrenten / Direktversicherungen) ein.
Die derzeitige Koalition raufte sich mit dem Betriebsrenten-Freibetragsgesetz zu einem Kompromiss durch. Mit dieser inakzeptablen Lösung auf kleinstem Nenner („Wir haben doch etwas für Euch getan!“) sollten die Diskussionen beendet werden. Die Entlastung für den Einzelnen beträgt ca. 25 € /Monat. Für diejenigen, welche mit ihren gesamten monatlichen Einnahmen, inkl. der fiktiven Einnahmen aus einer Direktversicherung, über der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 4.837,50 Euro) liegen, beträgt die Entlastung 0,00 Euro. Demgegenüber stehen aber oft 5 stellige Summen, die nach wie vor immer noch an die Krankenkassen abgeführt werden müssen!
Die grundsätzliche Ungerechtigkeit ist damit nicht beseitigt!
Können Sie mir bitte mitteilen, was Ihre Fraktion - als führende Regierungs-, Koalitions- oder als Oppositionspartei - für Betriebsrentner und Direktversicherte zum GMG 2004 konkret unternehmen will?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schlimm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schlimm,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen als Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gerne beantworte.

Wir können Ihren Unmut nachvollziehen, dass die Belastung von Betriebsrenten nur durch die Einführung eines Freibetrages von der Bundesregierung abgemildert wird. Ihr Anliegen, Betriebsrenten von der Beitragspflicht auszunehmen, können wir dennoch aus diversen Gründen nicht aufgreifen, da der Verzicht auf eine Verbeitragung der Betriebsrenten größere Löcher in die Sozialkassen reißen würde.

Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht mit der Einführung eines Freibetrages eine Lösung gewählt, die die betroffenen Menschen zumindest ein bisschen entlastet. Kritisch sehen wir aber, dass diese Entlastung ausschließlich von den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht wird.

Uns ist bewusst, dass diese Lösung immer noch von diejenigen als ungerecht empfunden wird, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und diesen aus ihrem Nettoeinkommen finanziert haben. Das Problem ist, dass die Verträge, in die vor 2004 aus dem Nettolohn eingezahlt wurde, nicht von denjenigen Verträgen getrennt werden können, in die Beiträge aus dem Bruttolohn eingezahlt wurden, da die Versicherungen über keine geeignete Datengrundlage verfügen.

Deshalb haben wir uns zu einem Lösungsvorschlag durchgerungen, der für alle gilt – also auch etwa für diejenigen, die über eine beitragsfreie Entgeltumwandlung vorgesorgt haben, womit eine volle Verbeitragung ihrer Betriebsrenten im Prinzip korrekt wäre. Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. Trotzdem erkennen wir mit Blick auf das wichtige rentenpolitische Ziel einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung die Notwendigkeit einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen von Betriebsrentner:innen an. Da es aber keine trennscharfe, sondern nur eine Generallösung geben kann, die im Übrigen ja auch für die Zukunft gilt, kann diese Lösung nicht so umfangreich ausfallen.

Deshalb haben wir die Einführung des Freibetrags unterstützt. Die entsprechenden Einnahmeausfälle werden den gesetzlichen Krankenkassen aus Steuermitteln ersetzt. Damit werden zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten entlastet: Mit der Einführung des steuerfinanzierten Freibetrages kommen auch Betriebsrentnerinnen und -rentner mit einer Betriebsrente von beispielsweise 200 Euro in den Genuss einer spürbaren Verringerung ihrer Beitragslast. Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit ist dies ein tragfähiger Kompromiss.

Mit freundlichen Grüßen

Kordula Schulz-Asche

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