Frage an Kordula Schulz-Asche von Dieter V. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,
warum verstossen Sie mit Ihrer Zustimmung zum Afghanistan-einsatz der deutschen Soldaten gegen den Auftrag des Grundgesetzes, dass die Bundeswehr nur zur Verteidigung beruft? (Ggf wäre eine Ausnahme, wenn der Einsatz im Rahmen einer UNO-Mission erfolgt - dies ist aber nicht der Fall).
Die Lehre des zweiten Weltkriegs war, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf.
Wieso haben Sie sich von der früheren Linie der Grünen abgewandt, die konsequent gegen JEDEN Einsatz deutscher Soldaten im Ausland war?
Mit freundlichen Grüssen
D. V.
Sehr geehrter Herr Vogelmann,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Ehrlich gesagt fällt mir eine Antwort darauf schwer, weil Sie bereits in Ihrer Fragestellung zwei Behauptungen in den Raum stellen, die durch die Rechts- und Faktenlage so nicht gedeckt sind:
Sie schreiben, die Bundeswehr sei durch das Grundgesetz „nur zur Verteidigung berufen“. Dies ist so nicht richtig. Zwar führt Artikel 87a Absatz 1 GG tatsächlich an, dass der Bund Streitkräfte „zur Verteidigung“ aufstellt, jedoch darf der Bund Streitkräfte zur Wahrung des Friedens in Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit einsetzen (Siehe hierzu Artikel 24 Absatz 2 GG und das entsprechende „Out-of-Area-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes hierzu BVerfGE 90, 286).
Sie führen dann weiterhin als „Ausnahme“ an, dass ggf. Streitkräfte im Rahmen einer „UNO-Mission“ eingesetzt werden dürften. Tatsächlich erlaubt das Völkerrecht den Einsatz bewaffneter Streitkräfte auch dann, wenn die ausdrückliche Einladung bzw. Zustimmung des Staates, in dem diese eingesetzt werden sollen, vorliegt. Ich möchte Sie hierzu gerne auf Punkt 2 des aktuellen Afghanistan-Mandates (Bundestagsdrucksache 19/26916) verweisen.
Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen können, verstößt meine Zustimmung zum Mandat also weder völkerrechtlichen noch verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die inhaltlichen Gründe, weshalb ich dem Mandat der Bundesregierung trotz Bedenken zugestimmt habe, können Sie einer persönlichen Erklärung (von MdB Tobias Lindner gemeinsam mit anderen Kolleg:innen) zum Abstimmungsverhalten (https://www.tobias-lindner.de/2021/03/26/persoenliche-erklaerung-zur-verlaengerung-des-rsm-mandats-2/) entnehmen, der ich mich angeschlossen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz-Asche