Frage an Kordula Schulz-Asche von Birgit W. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Liebe Frau Schulz-Asche,
was tun Sie, damit Politiker*innen endlich alle Bezüge offenlegen müssen, inkl. aller Spenden?
Was tun Sie gegen den politischen Islam?
Was tun Sie gegen Altersarmut?
Was tun Sie für bezahlbaren Wohnraum?
Was tun Sie dafür, dass Wohnen als Menschenrecht ins GG aufgenommen wird?
Sehr geehrte Frau Wiegand,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich um Entschuldigung bitten, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten. Wir haben in den letzten Monaten und Wochen eine so hohe Anzahl an Zuschriften erhalten, dass wir leider nicht immer direkt und im Detail auf jede Anfrage eingehen können. Gerne versuche ich Ihnen trotzdem in Kürze einige unserer Positionen darzulegen.
Spenden
Erst kürzlich, am 11. Juni 2021, hat der Bundestag eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes hinsichtlich Transparenz- und Verhaltensregeln auf der Grundlage eines gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen „zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages“ (19/28784 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928784.pdf ) beschlossen. Künftig sollen für Abgeordnete des Deutschen Bundestags damit schärfere Transparenzregeln gelten.
In diesem Gesetzentwurf sind viele Dinge, für die wir Grüne sowie viele Verbände und NGOs im Bereich der Transparenz über Jahre gekämpft und die wir auch in unserem Wahlprogramm festgeschrieben haben, endlich enthalten. So beispielsweise auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die dann öffentlich gemacht werden müssen. Das neue Gesetz sieht nämlich vor, dass anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen auf Euro und Cent veröffentlicht werden sollen. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Auch Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen nun anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden und außerdem auch die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.
Bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten wird mit dem neuen Gesetz verboten und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit untersagt. Bei Verstößen gegen diese Verbote soll nun ein Ordnungsgeld verhängt werden, ebenso wie bei einem Missbrauch der Mitgliedschaft im Bundestag zu geschäftlichen Zwecken. Damit sollen diese untersagten Einnahmen zudem an den Bundestag abgeführt werden.
Nicht zuletzt soll mit der Gesetzesänderung die Annahme von Geldspenden durch Abgeordnete verboten werden, die Annahme von Direktspenden durch parteigebundene Abgeordnete ist ebenfalls in unserem kürzlich verabschiedeten finalen Wahlprogramm wiederzufinden. Spenden an Parteien müssen aus unserer Sicht noch transparenter gemacht werden, deshalb wollen wir Grüne striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt werden. Das Parteiengesetz und die unabhängige Kontrolle werden wir stärken.
Im Weiteren werden wir uns noch um Fragen wie Abgeordnetenbestechung kümmern müssen, insbesondere um die Frage nach dem Tatbestand, um die Errichtung eines Lobbyregisters sowie um weitere grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung.
Altersarmut
Zum Thema Altersarmut machen wir mit dem grünen Garantierentenkonzept einen Vorschlag, der Altersarmut eindämmen soll und die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter stark reduzieren kann. Es ist eine Regelung für Menschen mit langjähriger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die über lange Jahre unterdurchschnittliche Löhne erwirtschaftet haben und im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein sollen, sondern eine Mindestrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten sollen, die in jedem Fall über dem Grundsicherungsniveau liegt. Weitere Informationen zur grünen Garantierente finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/rente/die-gruene-garantierente
Wohnen
Bezüglich Ihrer Fragen zur Wohnungsnot und Wohnen als Menschenrecht sehen wir Grünen das Problem, dass für immer mehr Menschen – gleich welcher Lebens- und Einkommenssituation – es immer schwerer wird, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Mietenexplosion der letzten Jahre ist nach wie vor eines der drängendsten sozialen Probleme in Deutschland. Es braucht daher jetzt endlich einen Aufbruch für mehr bezahlbares Wohnen im Land.
So muss der massive Schwund an Sozialwohnungen endlich gestoppt werden. Mit unserer grünen Initiative für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit brauchen wir jetzt einen Impuls für bezahlbares und gemeinnütziges Wohnen. Am Gemeinwohl orientierte Investor:innen erhalten mit dem Programm einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für jede neue dauerhaft günstige Wohnung sowie für Modernisierungen und Ankäufe. Im Gegenzug vermieten sie die geförderten Wohnungen an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – und zwar auf Dauer unterhalb der ortsüblichen Miete.
Wir Grüne wollen zudem Mieter*innen stärker als bisher vor Wuchermieten und Kündigungen schützen. Wir setzen uns für eine echte Mietpreisbremse, robuste Mietobergrenzen und einen effektiven Umwandlungsschutz von Mietwohnungen ein.
Menschen, die Wohneigentum erwerben wollen, sollen mit der Einführung eines Bestellerprinzips ("Wer den Makler bestellt, bezahlt") bei den Maklergebühren von den hierzulande sehr hohen Erwerbskosten entlastet werden.
Unsere Kommunen müssen zudem die Möglichkeit erhalten, mit umfassenden Vorkaufsrechten und Baugeboten Grundstücke zu bezahlbaren Preisen zu erwerben und der Spekulation auf hohe Preissteigerungen entgegen wirken zu können. Hier sind Union und SPD mit dem Baulandmobilisierungsgesetz leider den begonnenen Weg nicht konsequent zu Ende gegangen.
Des Weiteren fördern wir behutsame Nachverdichtung durch Dachausbauten finanziell. Statt einer Sonderabschreibung, die die Preise weitertreibt, setzen wir uns für eine Investitionszulage für „Innenentwicklung im Bestand“ ein. Wir erleichtern damit Dachaufstockung, aktivieren Leerstand im Umland, schaffen Wohnraum über Supermärkten und stiften Wettbewerbe für modularen Holzbau und in serieller Bauart.
Wir Grünen wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen und fordern dies auch in unserem Bundestagswahlprogramm. In Deutschland sind derzeit – Schätzungen zufolge – etwa 700.000 Menschen wohnungslos, ca. 40.000 von ihnen leben ohne Obdach auf der Straße, davon mehr und mehr junge Menschen, Frauen und Familien. Um diesem Zustand entgegenzuwirken bzw. ihn zu beenden, wollen wir ein Nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen. Gerne weise ich Sie dazu auch auf unseren Antrag „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ hin, den Sie bei Interesse unter folgendem Link einsehen können: https://dserver.bundestag.de/btd/19/077/1907734.pdf.
Ich hoffe, Ihnen einige unserer Positionen hiermit verständlicher gemacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz-Asche