Frage an Kordula Schulz-Asche von Katja I. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,
bei der "Organspende" handelt es sich, bezogen auf Gewichtseinheiten, vor allem um Körperteile und Gewebe, auch einzelne Zellen, wie im "TPG - Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben" unter § 1a festgelegt https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/BJNR263100997.html
Es geht um die industrielle Verwertung des gesamten menschlichen Körpers, wo die Nachfrage umso größer ist, je mehr sich mit dem Rohstoff Mensch Geld verdienen lässt. Aktuelle Bestrebungen der Politik diese Materialgewinnung durch Gesetze, z.B. jede Person ist Kraft Gesetz automatisch Spender (Körperspender) zu erleichtern, macht dieses Geschäft immer lukrativer. Als Krankenschwester sind Ihnen die Grundlagen dieses "Geschäftsmodells" ja bestens vertraut.
Wie sich diese juristischen Formulierungen wie z.B. "Organspende(r)" in der Praxis anfühlen, zeigt das Beispiel, wo Ärzte Penis und Hodensack transplantiert haben http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/usa-aerzte-transplantieren-erstmals-penis-und-hodensack-a-1204439.html , auch Gesichter http://www.spiegel.de/panorama/leute/gesichtstransplantations-patient-ziert-titel-der-amerikanischen-gq-a-983453.html , weiterhin komplette Arme, Nasenzellen https://www.merkur.de/leben/gesundheit/unglaublichsten-transplantationen-welt-zr-6458417.html , bis hin zur Gebärmutter https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/brasilien-frau-bringt-erstmals-kind-mit-gebaermutter-einer-toten-spenderin-zur-welt-a-1241952.html usw..
Sehnen werden Empfängern nach Sportverletzungen implantiert und Knochenmehl zum Schliessen von Knochendefekten z.B bei Zahnbehandlungen. Näheres hierzu unter dem Stichwort tutogen auf irgendeiner Suchmaschine im Internet.
Sie stimmen mir sicher zu, dass es bei diesen Beispielen gerade nicht darum geht, todkranken Menschen noch zu helfen.
Würden Sie die Zerteilung und Verwertung eines Menschen mit den Prinzipien des Humanismus, gar der Menschenwürde vereinbar halten?
Sehr geehrte Frau Issing,
in der Vergangenheit haben Skandale das Vertrauen in die Organspende schwer beeinträchtigt. Von daher ist Transparenz und die professionelle Organisation des gesamten Verfahrens von großer Bedeutung. Außerdem muss die Organspende mit den Prinzipien des Humanismus und der Menschenwürde vereinbar sein und bleiben. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein transparentes Organspende-System ein, in dem die Selbstbestimmung geachtet wird und in dem Manipulationen keinen Platz haben. Klar ist, dass wir bei der Organspende Verbesserungen brauchen - zu viele Menschen warten händeringend auf ein Organ. Und wenn wir wissen, dass laut Umfragen 84 Prozent der Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen, dann müssen wir eine Lösung finden, wie wir sie direkt darauf ansprechen und die Zahl der Spender*innen erhöhen können. Und dabei gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht wahren.
Im Bundestag werden im Moment unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Organspende diskutiert. Ich persönlich unterstütze den interfraktionellen "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende". Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchsregelung vorsieht, ist es aus unserer Sicht zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, eine verbindliche Abfrage durchzuführen, eine stetige Information und ärztliche Beratung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Eine Regelung, der man erst aktiv widersprechen muss, halten wir im Hinblick auf die tatsächliche große Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger für kontraproduktiv. Es heißt ja nicht umsonst "Spende". Es geht um eine bewusste, freiwillige und willentliche Entscheidung und nicht um einen impliziten Zwang.
Mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern und weiteren Strukturverbesserungen, denen fünf Fraktionen im Bundestag (außer der AfD) zugestimmt haben, wurde die Grundlage für die Erhöhung der Organspenderate gelegt. Das Strukturgesetz ändert nichts am Prinzip der freiwilligen Entscheidung. Eine Zustimmung ist die Voraussetzung für eine Organentnahme und das muss unserer Meinung nach auch so bleiben. Auch ein expliziter Widerspruch kann in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung und zukünftig in einem Online-Register dokumentiert werden. Eine formlose schriftliche oder eine mündliche Erklärung bspw. gegenüber Angehörigen ist ebenfalls möglich. Wenn von der Verstorbenen Person keine Erklärung vorliegt oder bekannt ist, kann eine angehörige Person unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens der Organentnahme zustimmen oder sie ablehnen. Im Gesetzentwurf für eine freiwillige Entscheidung ist zudem vorgesehen, dass bei sich widersprechenden Erklärungen der verstorbenen Person nicht die Angehörigen entscheiden, sondern die Erklärung mit der geringsten Eingriffstiefe gilt. Im Zweifel werden also keine Organe entnommen.
Den Ausweisstellen könnte nach unserer Ansicht eine zentrale Bedeutung zukommen. Sie würden dazu verpflichtet, die Bürger*innen bei der Beantragung von Papieren mit allen Infos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu versorgen und für weitergehende Informationen an die jeweiligen Hausärzt*innen zu verweisen. Die Ausweisstellen selbst sollen keine Beratung vornehmen. Bei Ausweisbeantragung oder -abholung sollen sie die Person aber zur Eintragung in das Organspenderegister ermutigen. Das soll vor Ort und auch später jederzeit online von zuhause aus möglich sein. Mit dem Online-Verfahren ist auch gesichert, dass man jederzeit eine Änderung der Entscheidung unbürokratisch eintragen kann. Das Register ermöglicht es Krankenhäusern, bei Todesfällen die Daten schnell abzurufen.
Wir wollen außerdem den Bereich Organspende innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung stärken, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern und ggf. Vorurteile abzubauen.
Ein solches Verfahren wahrt die höchstpersönliche Entscheidung jedes Menschen und trägt zu einer höheren Spendenbereitschaft bei. Organspenden können Leben retten.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz-Asche