Frage an Kordula Schulz-Asche von Eva K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kordula Schulz-Asche,
aufgrund Ihres Engagements für pflegebedürftige Menschen und unseres gemeinsamen Zieles eines besseren und gerechteren Gesundheitswesens wende ich mich mit einer Frage an Sie.
Als komplementär homöopathisch arbeitende Ärztin blicke ich voller Sorge auf die manipulativen, aus einschlägigen Quellen finanzierten Aktionen der sogenannten "Skeptiker" mit dem Ziel, komplementäre Heilmethoden aus dem Deutschen Gesundheitssystem zu drängen. Deshalb unterstütze ich beispielsweise die Aktionen der Hahnemann-Gesellschaft, die sich aktuell für die Erhaltung des Wahltarifs für komplementäre Arzneimittel einsetzt. Dieser soll nach der Gesetzesvorlage TSVG gestrichen werden.
Wie Sie aus Ihrem Erfahrungsfeld wissen, sind es gerade die chronisch Kranken und Älteren, die durch besagte Mittel oft Linderung, oft auch eine deutliche Besserung in Richtung Gesundheit und Lebensqualität erfahren. Und gerade diese Menschen können es sich oft nicht leisten, die Mittel aus eigener Tasche zu bezahlen. Dabei belastet der Tarif die Solidargemeinschaft nicht.
Ich habe mich informiert, dass die am 11. 01. 2019 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereichte offizielle Petition mit der Nummer 90088 bis heute noch nicht veröffentlicht wurde. Scheinbar fehle eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses. Damit wird die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an unserem demokratischen Gemeinwesen behindert, die Zeit bis zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf läuft.
Sie haben Sich in den letzten Jahren für genau diese Teilhabe des Bevölkerung stark gemacht.
Daher frage ich Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses, was Sie konkret unternehmen werden, damit die überfällige Petition schnellstmöglich veröffentlicht wird und dieses wichtige Werkzeug der Demokratie genutzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. univ. E. K.
Sehr geehrte Frau Dr. K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Entschuldigen Sie bitte, leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Auch wenn die Abschaffung der Wahltarife mittlerweile durchgesetzt wurde, möchte ich Ihnen dennoch ein paar Worte zu diesem Thema schreiben und vor allem versuchen, Ihre Frage zu beantworten.
Die Veröffentlichung der Petition 90088 hat sich damals - aus formalistischen Gründen, die wir nicht geteilt haben - ziemlich lange hingezogen. Sie wurde dann aber am 25.03.19 veröffentlicht:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_11/Petition_90088.nc.html
Das Gesetzgebungsverfahren zum TSVG war in höchstem Maße intransparent und hektisch. Zusätzlich zum knapp 200-seitigen Kabinettsentwurf wurden im Laufe des knapp dreimonatigen parlamentarischen Verfahrens durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD 100 Seiten mit fachfremden und zum Abschluss nochmals ca. 200 Seiten mit weiteren Änderungen eingebracht. Die Änderungen waren nur zum Teil Gegenstand von (zwei) Anhörungen im Gesundheitsausschuss, wobei die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf möglichst knappe Anhörungszeiten drangen. Dies hatte zur Folge, dass der Gesetzentwurf und die beabsichtigten Änderungen nur sehr selektiv in den Anhörungen thematisiert werden konnten. All dies hat die parlamentarische Kontrolle durch die Oppositionsfraktionen und womöglich auch durch den gesamten Bundestag zumindest erheblich erschwert.
Ich verstehe Ihre Sorge hinsichtlich der Änderungen in §53 Abs. 5 SGB. Dazu haben wir uns als Fraktion in unserem Entschließungsantrag kritisch geäußert:
„Die mit dem „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ geplante Abschaffung der Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen bei den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht nachvollziehbar und abzulehnen. Bei den Krankenkassen dürfen nach Rechtslage keine zusätzlichen Kosten durch die Wahltarife anfallen. Es liegt in Verantwortung der Krankenkassen die Einnahmen der Wahltarife so zu kalkulieren, dass sie kostendeckend betrieben werden können. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund dieses Angebot zu beschränken. Im Gegenteil sollten komplementäre und integrative Therapieverfahren verstärkt Einzug in das Gesundheitssystem halten.“
Schließlich wurden die Wahltarife dennoch abgeschafft.
Umso wichtiger ist es, dass komplementärmedizinische Therapien über Satzungsleistungen weiterhin von der Kasse erstattet werden und dies auch so bleibt.
Uns ist bewusst, dass gerade kontroverse Debatten in Politik und Gesellschaft oft emotional aufgeladen sind. Das erleben wir mit vielerlei gesundheitsbezogenen Themen. Auch beim Thema Erstattung der Komplementärmedizin ist dies der Fall.
Ich bin der Meinung, dass es unserer Gesellschaft insgesamt guttun würde, wenn gesundheitspolitische Debatten immer sachlich und am Patientennutzen geführt würden: Für die wenigsten gesundheitspolitischen Probleme gibt es einfache Lösungen, schon gar nicht im Arzneimittelbereich. Es gibt Themen, die bei weitem mehr Aufmerksamkeit verdienen. Beispielsweise befinden wir uns in der Spirale eines Fachkräftemangels, der insbesondere im Gesundheitswesen dramatisch werden könnte, wenn wir nicht gegensteuern. Warum gerade in einer solchen Lage mit der Homöopathie eine Methode diskriminiert wird, an deren Wirkung viele Akteure der Gesundheitsberufe sowie Patientinnen und Patienten glauben, ist für mich schwer nachvollziehbar.
Deshalb werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass der komplementärmedizinische Ansatz auch zukünftig als wichtiger Ergänzungspfeiler zur klassischen Schulmedizin gesehen wird.
In Kürze wird im Praxis Magazin ein Beitrag von mir zu diesem Thema erscheinen.
Wir werden auf meiner Webseite einen Hinweis dazu einstellen – schauen Sie für weiterführende Informationen gerne vorbei.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz-Asche