Frage an Kordula Schulz-Asche von Hermann Josef G. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Schulz Asche,
meine Frau und ich sind schwerbehindet, bewohnen eine ETW in München im 4. Stock und bemühen uns seit 10 Jahren einen Aufzug auf unsere Kosten einzubauen. Machbarkeit und Finanzierung sind gewährleistet; das einzige Hindernis ist die Tatsache, daß man hier einen einstimmigen Beschluß der Eigentümer braucht und der ist bei mehr als 50 Eigentümern nicht zu erreichen.
daher bitte ich Sie , sich dafür stark zu machen, daß das WEG-Recht so modifiziert wird, daß man nicht von einigen Miteigentümern gehindert werden kann, eine sinnvolle Maßnahme durchzuführen. Wir möchten auf jeden Fall erreichen, daß wir nicht wegen eines solchen Grundes von der ererbten Wohnung, die wir weit dreißig Jahren bewohnen, in ein Heim ziehen müssen, wie dies in unserer WEG schon zweimal gerade deshalb gemacht werden mußte.
Ich bitte Sie daher höflich um Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
brigitte und H. J. G.
Sehr geehrte Frau und Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich. Gemeinsam mit der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze ich Ihr Anliegen vollumfänglich. Auch der Bundesrat hatte bereits eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen, mit der die Herstellung von Barrierefreiheit in Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert werden soll: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/004/1900401.pdf .
Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode Hoffnung auf Änderungen gemacht. Vor der Wahl versprachen sie eine entsprechende wohlwollende Prüfung zur Änderung des WEG-Gesetzes für die kommende Wahlperiode. Seit der Bundestagswahl im letzten Jahr haben wir davon aber nichts mehr gehört. Wie Sie auf Seite 19 der Initiative aus dem Bundesrat lesen können, will die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates nach Bildung der Bundesregierung prüfen. Mein Kollege Chris Kühn hat nachgefragt, wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird. Am Ende der E-Mail finden Sie die entsprechende Antwort der Bundesregierung. Es wird auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Justizministerien der Bundesländer verwiesen. Wir sind gespannt, wann die Bundesregierung den angekündigten Gesetzentwurf dann endlich vorlegen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Kordula Schulz-Asche
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Schriftliche Frage vom Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) - Veröffentlicht auch in der Bundestagsdrucksache 19/3068: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903068.pdf#page=36
Findet die auf Bundestagsdrucksache 19/401 S. 19 angekündigte Prüfung der Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts der Bundesratsdrucksache 340/16 aktuell innerhalb der Bundesregierung statt, und wann wird die Bundesregierung die geforderte Erleichterung für Barrierefreiheit und Elektromobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften im Wohnungseigentumsgesetz umsetzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl vom 29. Juni 2018:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist mit der Prüfung der Vorschläge befasst. Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) hat im Juni 2018 einen Beschluss verabschiedet, wonach eine länderoffene Arbeitsgruppe zu der Thematik eingerichtet wird. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird sich an der Arbeitsgruppe entsprechend dem Wunsch der JuMiKo aktiv beteiligen und einen Gesetzesvorschlag in der laufenden Legislaturperiode vorlegen.