Frage an Kordula Schulz-Asche von Romy M. bezüglich Finanzen
Hallo Frau Schulz-Asche,
im Kandidatencheck beantworten Sie die Frage "Der Staat sollte keine Daten über Steuerhinterzieher kaufen dürfen, die gestohlen wurden." wie folgt: "Ablehnung: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Sie sollte daher konsequent verfolgt und bekämpft werden.".
Wie rechtfertigen Sie das Auskraftsetzen gültiger Gesetze durch den Staat? Sollte dieser nicht mit gutem Beispiel vorangehen? Wie würden Sie dann damit umgehen, wenn Bürger aus berechtigten Gründen Gesetze brechen? Gibt es keine andere Alternative?
Vielen Dank.
Viele Grüße
R. Merz
Hallo!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworten möchte.
Ich bleibe dabei, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Mehrere Milliarden Euro Steuereinnahmen entgehen laut OECD jährlich dem deutschen Fiskus. Systematische Steuerhinterziehung ist eine der Hauptursachen für diesen Verlust. Aus diesem Grund ist die Strategie, durch den Erwerb der Daten Unsicherheit bei Steuerbetrügern zu erzeugen, genau die richtige. Nur so kann derzeit wirksam Druck erzeugt werden auf all diejenigen, die das vermeintliche „Kavaliersdelikt“ Steuerhinterziehung begehen. Sie haben auch gefragt, warum dies nötig ist und ob es nicht wirksamere Alternativen als den Aufkauf der Steuer-CDs gibt.
Die gibt es, und zwar aufgelistet in einem Antrag der Grünen Fraktion, der schon im Jahr 2010 vorgelegt wurde. Die vorgeschlagenen Maßnahmen darin sind aber von der Bundesregierung nicht umgesetzt worden.
So fordern wir Grüne eine Novellierung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, die Einführung einer Bundessteuerverwaltung ebenso wie konsequente Anstrengungen zur personellen wie finanziellen Aufstockung der Steuerfahndung und Betriebsprüfung. Wir brauchen auch endlich ein Gesetz, das ein umfassendes und kohärentes Maßnahmenpaket zur effektiven Verfolgung von Steuerflucht auf nationaler Ebene beinhaltet. Außerdem soll die Unterzeichnung und Ratifizierung von Doppelbesteuerungsabkommen nur noch dann erfolgen, wenn diese einen automatischen Informationsaustausch vorsehen und die Anrechnungs- im Gegensatz zur Freistellungsmethode vorsehen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für das schnellstmögliche Schließen der Besteuerungslücken bei der Zinssteuerrichtlinie stark macht und sich auf internationaler Ebene für eine Reform der Rechenlegungsstandards und eine Einführung des „Country-by-country reporting“ einsetzt.
Es gibt also viele Alternativen.
Fakt ist, dass der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuersünder für Ermittlungsmaßnahmen nutzen darf, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es sieht nämlich den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht gefährdet, da es sich hier um Bankkontakte handelt, die dazu dienen, Steuern zu hinterziehen und damit Straftaten zu begehen.
In einer Regierung mit GRÜNER Beteiligung werden wir dafür sorgen, dass der Ankauf von Steuer-CDs ein Relikt der Merkelschen Regierungszeit bleibt und sinnvolle und vernünftige Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung umsetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Bitte, zögern Sie nicht sich noch einmal an mich zu wenden, wenn Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Kordula Schulz-Asche