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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ekaterina S. •

Wann wird die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ermöglicht? Wann kommt konkreter Gesetzesentwurf?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre beiden Frage vom 19.05.2020 und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit. Da beide Fragen den gleichen Gegenstand zum Gegenstand haben, beantworte ich Sie gleichlautend. 

Die Ampel-Koalition hat sich in der Koalitionsvereinbarung gemeinsam darauf verständigt, das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend zu ändern und es modern auszugestalten. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll noch in diesem Jahr angestoßen werden. Ein wesentlicher Punkt hierbei wird es sein, die Hinnahme der Mehrstaatigkeit zur Regel werden zu lassen. Schon nach derzeitigem Stand sind Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit im Einzelfall möglich. Das kommt beispielsweise in Betracht, wenn bezogen auf die andere Staatsangehörigkeit eine Ausbürgerung etwa wegen eines Krieges nicht mehr möglich ist. Inwiefern eine Einbürgerung im Einzelfall möglich ist, kann jedoch nur unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten des individuellen Sachverhalts beurteilt werden.

Wir Grüne im Bundestag setzen uns für den Schutz und Aufnahme Geflüchteter, für ein koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen, eine solidarische Verteilung innerhalb Europas und mehr Unterstützung zur Integration von Anfang ein. Für uns Grüne ist klar, dass Menschen, die aus dem Kriegsgebiet und vor Putins Armee fliehen, volle europäische Solidarität genießen müssen.

Es braucht ein koordiniertes europäisches Vorgehen, um humanitäre Hilfe und den Schutz und die Versorgung von Flüchtenden innerhalb der EU schnell und unbürokratisch zu organisieren. Die EU und Deutschland sind zunächst gefragt, die Ukraine und andere Staaten – unabhängig davon, ob es sich um EU-Mitgliedstaaten handelt – mit humanitärer Hilfe wie Nahrungsmitteln, Infrastruktur, Personal und medizinischer Versorgung zu unterstützen.

Darüber hinaus setzen wir uns gemeinsam mit der Bundesregierung für ein Angebot Deutschlands an die Nachbarstaaten ein, Flüchtende und Schutzsuchende auch hier aufzunehmen. Für die EU-Staaten haben die Innenminister*innen der Mitgliedsstaaten Anfang März 2022 einstimmig die Aktivierung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (sog. „Massenzustromrichtlinie“) beschlossen, die noch am selben Tag wirksam wurde. Die Vertriebenen können nun ohne ein langdauerndes Verfahren einen kurzfristigen Aufenthalt erhalten, der ihnen auch die Arbeitsaufnahme ermöglicht und ihnen den Zugang zu Sozialleistungen verschafft.

Beste Grüße nach Frankfurt!
Konstantin v. Notz

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