Frage an Konstantin von Notz von Nico T. bezüglich Recht
Guten Tag Herr von Notz,
können Sie den Betroffenen und Bürgern dieses Landes zusichern, das Cannabiskonsumenten bei einer grünen Regierungsbeteiligung in Deutschland nicht mehr vor Gericht oder im Gefängnis landen?
So wie das heute bei uns praktiziert wird (auch bei den sogenannten geringen Mengen viel zu oft).
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Nico Tumpler
Sehr geehrter Herr Tumpler,
vielen Dank für Ihre Frage und dem damit verbundenen Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.
Nach der Einschätzung meiner Fraktion ist die bisherige Prohibition bei Cannabis gescheitert. Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist seit Jahren gleichbleibend hoch – trotz strafrechtlicher Verfolgung. Wer Cannabis konsumieren möchte, schafft das schon jetzt ganz leicht, trotz aller Verbote. Unsere Sicht wird in großen Teilen der Bevölkerung geteilt. Selbst der Bund der Kriminalbeamt*innen setzt sich für eine Entkriminalisierung der Konsument*innen von Cannabis ein.
Der Schwarzmarkt verschärft derzeit alle Risiken und Nachteile im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis deutlich. Auf dem illegalen Markt gibt es keinen Jugendschutz. Die Konzentration der Wirkstoffe bleibt im Verborgenen. Verunreinigungen durch gefährliche Streckmittel wie Blei, Glas oder zugesetzte synthetische Cannabinoide erhöhen das gesundheitliche Risiko.
Das Betäubungsmittelgesetz hat seine ursprüngliche Intention – die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage – nicht erfüllt. Die negativen Folgen der repressiven Drogenpolitik sind mittlerweile offensichtlich – national wie international.
Die grüne Bundestagsfraktion hat daher einen sehr umfassenden Gesetzentwurf für ein sogenanntes „Cannabiskontrollgesetz“ vorgelegt. Unser Motto: Regulieren statt kriminalisieren. Wir wollen, dass Cannabis in Fachgeschäften kontrolliert abgegeben werden soll, um Gesundheits- und Jugendschutz zu verbessern. Mit dem Cannabiskontrollgesetz wollen wir Regeln für den Anbau, Besitz, Handel und Konsum von Cannabis unter wirksamen Vorschriften zum Jugendschutz schaffen.
Zusammengefasst sieht unser Gesetzentwurf folgende Regelungen vor: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz jedoch vollständig untersagt. Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt. Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Zudem gilt ein umfassendes Werbeverbot.
Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kund*innen über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen. Der Anbau von Cannabis unterliegt rechtssicheren Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht.
Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein. Durch Steuereinnahmen aus dem Handel auf der einen und der Entlastung von Polizei und Justiz auf der anderen Seite lassen sich und zwei Milliarden Euro jährlich einnehmen bzw. einsparen – Geld, das an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden könnte.
Unser Gesetzentwurf wurde nicht angenommen, da sich die Unionsparteien, die SPD sowie die AfD hiergegen aussprachen. Damit setzt die Große Koalition – wie bereits im Koalitionsvertrag vorgezeichnet – eine die Politik fort, deren Scheitern und deren negative Folgen offensichtlich sind. Davon lassen wir uns jedoch nicht entmutigen. Auch, wenn unsere fortschrittliche Initiative jetzt noch abgelehnt wurde, setzen wir uns weiter für eine Reform ein – auch, sollten uns die Wählerinnen und Wähler ein entsprechendes Votum bei der Bundestagswahl geben, im Rahmen etwaiger Sondierungs- und Koalitionsgespräche.
Beste Grüße nach Bayreuth!
Konstantin v. Notz